Beruflicher Werdegang

Thomas Wüppesahl ist Diplom-Verwaltungswirt, Mediator und Systemischer Coach mit zusätzlicher Fachausbildung Wirtschaftsmediation, die nach den Standards von RADIUS zertifiziert ist. Seine Ausbildung entspricht den Anforderungen der Rechtsanwaltskammern. Näheres unter dieser Seite. Er war Bundestagsabgeordneter und Wirtschaftskriminalist mit über 30 Jahren Berufserfahrung. Wüppesahl ist seit 10 Jahren glücklich verheiratet und ist Vater eines Sohnes.

Zu seiner Geschichte:

Wüppesahl bewarb sich 1971 mit 15 Jahren bei der Polizei Hamburg. Er machte eine verkürzte dreijährige Ausbildung mit guten Ergebnissen und versah für jeweils anderthalb Jahre Dienst bei der Bereitschaftspolizei Hamburg und auf einem Polizeirevier in Hamburg-St. Georg, also mit Milieubezug. 1977 schloss sich die einjährige Zusatzausbildung zur Kriminalpolizei an. Unmittelbar daran ließ er sich 1978 für 18 Monate auf eigene Kosten vom Dienst beurlauben, um seine allgemeine Persönlichkeitsbildung voranzutreiben und sich weiterzubilden. Er praktizierte sein ganzes Leben was heute endlich wieder von der Politik als zentrale Zukunftsaufgabe erkannt ist: Bildung, Bildung, Bildung...

Nach diesen anderthalb Jahren arbeitete er im sachbearbeitenden Dienst an dem Kriminalkommissariat im Hamburger Stadtbezirk Bergedorf. Zwar bestand er auch die erste Bewerbung 1979 für das Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung/Fachbereich Polizei (FHöV/P), aber aufgrund seiner öffentlichkeitswirksam gewordenen politischen Arbeit wurde er mit Tricks nicht zugelassen. Seine bislang einzige Petition wurde allein aufgrund der mit absoluter Mehrheit regierenden SPD in der Hamburger Bürgerschaft nicht angenommen;CDU und GAL stimmten zu.

Die zweite Bewerbung 1981 zur Fachhochschule Polizei (FHöV/P) bestand er gleichfalls und wurde dann endlich zur Ausbildung zugelassen. Die Fachhochschulreife bestand er wieder mit guten bis sehr guten Resultaten. Das Fachhochschulstudium begann am 1. Oktober 1985. Er unterbrach seine Ausbildungsstation am Kriminalkommissariat 15 in der Davidwache, St. Pauli, im 3. Semester durch das angenommene Bundestagsmandat. Wüppesahl setzte sein Studium im April 1991 fort. Er zog aufgrund geänderter Studienpläne in diesem dritten Semester noch einmal für je sechs Wochen auf einem Polizeirevier in Hamburg-St. Georg und (im Rahmen des Studiums) der Bereitschaftspolizei Hamburg die Uniform an.

Sein berufspraktisches Studiensemester machte er bei der Abteilung für Wirtschaftskriminalität, wo er noch vor Studienabschluss den 1. Lehrgang zum Wirtschaftskriminalisten absolvierte. Sein Studium konnte er erst im November 1994 aufgrund diverser Benachteiligungen mit dem Dipl.-Verwaltungswirt (FH) beenden. Apropos: keine Benachteiligung(en) durch politische Betätigung... Der zweite Lehrgang in Sachen Wirtschaftkriminalität erfolgte 1995, so dass er seitdem ausgebildeter Wirtschaftskriminalist (Zusatzausbildung von neun Monaten) ist.

Nachdem er ein Konzept zur besseren Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in Hamburg geschrieben hatte und dies im Oktober 1996 im Hamburger Abendblatt veröffentlicht worden war, wurde er in die Dienststelle der Organisierten Kriminalität (OK) Kfz-Hehlerei/betrügerische Verkehrsunfälle (LKA 734) strafversetzt. Es schlossen sich in kurzen Abständen Verwendungen in der Stabsdienststelle Kriminologische Forschung (LKA 13), den speziellen Ausländerdelikten (LKA 223) und der Mordkommission (LKA 41) des LKA Hamburg an. Dort war er bis zu seiner Festnahme am 25. Oktober 2004 (s.a. „ Das aktuelle Fehlurteil vom 7. Juli 2005“) vom 1. Dezember 2000 arbeitsunfähig geschrieben. Obwohl er geistig, psychisch wie physisch mit guter Spannkraft ausgestattet war, musste er bei hoher Leistungsfähigkeit aufgrund krankmachender Bedingungen am Arbeitsplatz (Mobbing) von seinen ärzten in diesen Schutzraum gesetzt werden.

Bedauerlicherweise ist der Zustand der wirtschaftskriminalistischen Bekämpfung unter den CDU-geführten Senaten seit 2001 noch weiter abgesunken als es bereits zu SPD-geführten Senaten der Fall gewesen ist. Seit einigen Jahren wird die Organisierte Kriminalität kaum mehr nennenswert bekämpft und die OK-Abteilung des Landeskriminalamtes Hamburg ist zu einem – im Abgleich zu den Ansprüchen bei Einrichtung der bundesweiten Vorzeigeabteilung „OK“ in Hamburg – lächerlichen Gemischtwarenladen zur Bekämpfung gehobener (dies ist bereits wohlmeinend gewertet) Bandenkriminalität verkommen.

übrigens: die operative Phase der OK-Abteilung des LKA Hamburg sowie der Dienststelle Interne Ermittlungen (DIE), die hochtrabend als „Dezernat“ betitelt wird, aus der Behörde für Inneres, die direkt dem Innen-Staatssekretär unterstellt ist, um Wüppesahl von der Straße (und aus der Polizei heraus) zu bekommen, leitete der Abteilungsleiter der OK-Abteilung der StA Hamburg. Wer die OK-Kriterien liest oder ohnehin kennt, erkennt auch daran, was „gespielt“ wurde. Es ist geradezu absurd, dass dem Abteilungsleiter der OK-Abteilung in der Hamburger StA ein angeblicher Einzeltäter Wüppesahl gegenübersaß, der noch nicht einen Eintrag im Bundeszentralregister hatte. Und: dieser Abteilungsleiter der OK-Abteilung der StA HH saß sich dann die gesamten 19 Hauptverhandlungstage gegen Wüppesahl den Hintern platt anstatt – wie es sonst üblich ist – einen Sitzungsvertreter zu entsenden. Der Preis für Wüppesahls Kopf lag also sehr sehr hoch.

Zurück zur Chronologie: Noch während dieser fast vierjährigen Krankschreibung wurden weitere Strafermittlungsverfahren gegen ihn betrieben (siehe auch „8. Beispielhafte Auflistung von Strafermittlungen in einem Dutzend Fälle“). Ein zweites Psychiatrisierungsverfahren, um ihn endlich aus dem aktiven Dienst zu bekommen, lief von 2001 bis in das Frühjahr 2005 (s.a. „ 9. Beispielhaft: zwei Psychiatrisierungsversuche“) und wurde durch die Festnahme überholt. Der erste Versuch, ihn vorzeitig zu pensionieren, scheiterte kurz nach seiner Abgeordnetentätigkeit 1992. Siehe bei Interesse dieselbe Quelle; dort: 1. Psychiatrisierungsversuch.Insgesamt fanden seit seinererst im November 1994 – Studienbeginn war im Oktober 1985 - abgelegten Befähigung für den gehobenen Dienst 10 Versuche statt, ihn zum Kriminalkommissar zu ernennen, die alle mit unterschiedlichen Vorwänden zum Scheitern geführt wurden. Bei mehreren (!!) dieser Ernennungsversuche gelang der Nachweis, dass sie lediglich pro forma, wie zum Schein für seinen bestehenden Anspruch, in den gehobenen Dienst ernannt zu werden, angelegt waren. Zum Teil musste sein Dienstherr einräumen, dass er rechtswidrig gegen Wüppesahl gearbeitet hatte.