Ein dutzend Strafermittlungen

Eine beispielhafte Liste von Strafermittlungen, zwölf an der Zahl.

1.

1975. - Kunsthalle Hamburg. Angebliche Sachbeschädigung. Strafanzeige durch die Polizei. Abführen durch Polizei während der Ausstellungseröffnung „Kunst und Obrigkeit“. – Link zum Mopo-Artikel. - Eingestelltes Verfahren, weil offensichtlich Unfug, aber erst einmal veröffentlicht. Damals noch geradezu niedlich, bei dem Freihafen-Komplex oder den angeblichen brutalen Raubmord ganz im Sinne des Artikels in der Süddeutschen Zeitung vom 23./24. Februar 2008, „Schatz, draußen stehen komische Leute

2.

1978. - AKW-Krümmel. Teile des Reaktordruckbehälters wurden angeliefert. Strafverfahren wegen Nötigung, Gemeinschädlicher Sachbeschädigung, Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr und Körperverletzung. – Strafanzeige durch Wachleute und Polizeibeamte. Anwerbeversuch durch den Staatsschutz Hamburg. – Gleichfalls offensichtlicher Unfug: Eingestelltes Verfahren.

3.

1979. - Observation durch Kollegen des Mobilen Einsatz Kommandos (MEK) „ Spezialeinsatzkommando“ wegen Verdacht auf Vorbereitung von Sprengstoffanschlägen (AKW Krümmel). Abbruch der Observation, als Wüppesahl mit seinem Privat-Kfz das Kriminalkommissariat 93 (Hamburg-Billstedt) ansteuerte und dort hineinging. Im Obs-Bericht findet u.a. „extrem vorschriftsmäßiges Fahrverhalten“ mit 50 km/h etc. besondere Erwähnung.

4.

1984. – Strafanzeige durch Kollegen vom Polizeirevier Hamburg-Billstedt (Er war Sachbearbeiter am KK HH-Billstedt) wg. Verdacht der Unterstützung eines Sprengstoffanschlags auf einen Strommast vom Umspannwerk des AKW Krümmel. - Hintergrund: Er hatte anläßlich von Anschlägen auf Hochstrommästen ein Interview für eine heute-Sendung des ZDF gegeben: „Gedanklich nachvollziehbar“. (mehrere Artikel- bitte verlinken) – Einstellung nach § 172 StPO, weil haltlos.5.

5.

1986/7. – 4 oder 5 gegen Wüppesahl bekannt gegebene Strafanzeigen im Zusammenhang mit einem von ihm öffentlich gemachten Krankenhausskandal im Johanniter-Krankenhaus in Geesthacht. Dabei drei Verfahren mit jeweils stattgefundenen öffentlichen Hauptverhandlungen; eine mit 16 Verhandlungstagen - Ein Mal Einstellung (während der laufenden Hauptverhandlung), alle anderen Verfahren endeten mit Freisprüchen.

6.

1986. Eine weitere Strafanzeige durch Berufskollegen zu einem im Zellentrakt der Polizei Geesthacht mißhandelten Bettler. Der Staatsanwalt meinte in der Hauptverhandlung dann irgendwann, dass „wir“ ja schon in anderen Verfahren (er meinte die Johanniter-Verfahren, siehe 5.) erlebt hätten, dass seine Angaben glaubwürdig wären.

7.

1986. Strafanzeige durch Berufskollegen wegen Hausfriedensbruch, Bedrohung und Nötigung. Er sollte mit einer Gruppe anderer AKW-Gegner in die Redaktion der Bergedorfer Zeitung eingedrungen sein, um zu der Brokdorf-Demonstration und dem Hamburger Kessel – kurz darauf der Anlass, dieKritischen Polizisten zu gründen - eine andere Berichterstattung zu erzwingen. Ein beachtlicher Ermittlungsaufwand mit Zeugenaussagen etc. für ein Double von Wüppesahl, eine falsche Anschuldigung oder was auch immer. – Einstellung.

8.

1987. Ein angeblicher Hausfriedensbruch. Man behauptete, ihn über irgendeinen Zaun in Geesthacht springen gesehen zu haben. Nicht die Eigentümer des Grundstücks, sondern ein angeblich zufällig daherkommender Berufskollege. – Einstellung.

9.

1987. Regula Schmidt-Bott, Antje Vollmer und Wüppesahl (die drei Mitglieder des Bundestags-Innenausschusses der damaligen Grünen Bundestagsfraktion) übermalten vor dem Bundespresseamt in Bonn ein Plakat zur Volkszählung. – Bußgeld. – Selbstverständlich verantworteten alle drei, was sie im Rahmen dieser demonstrativen Handlung taten. - Vielfache Darstellung in Fernsehsendungen, Printmedien, Rundfunk.

10.

1992. Ein ehemaliger Berufskollege erstattete gegen die behandelnde ärztin von Wüppesahls Sohn eine Strafanzeige wegen Ausstellens eines falschen ärztliches Attestes und gegen ihn eine Strafanzeige wegen angeblichen Gebrauch eines falsch ausgestellten Attestes, denn er hatte Pflegetage beansprucht, um seinen erkrankten Sohn zu versorgen. Gleichzeitig forschte dieser Kollegeunzulässig Daten aus. – Erneut ein sehr hoher Ermittlungsaufwand. – Einstellung.

11.

1998. Verwahrungsbruch. Geheimnisverrat etc. – Strafanzeige durch Berufskollegen/Staatsanwältin und eifrige „Hilfestellungen“ von mit derAktenbearbeitung gar nicht befassten „Kollegen“ und „Kolleginnen“, von der Dienststelle Interne Ermittlungen (DIE) und der StA HH. – Frau Korth - als von Wüppesahl beschuldigte Staatsanwältin hatte sie eine Strafanzeige u.a. wegen des Verdachts desGeheimnisverrats erhalten -erscheint noch weitere Male schriftlich in dieser Akte. Inzwischen hat sie „gelernt“ und taucht in solchen Verfahrensakten nicht mehr auf. – Näheres siehe Pressemitteilung vom 19.04.2002 mit Hinweis auf die einschlägigen Artikel (dort die Seiten 29 bis 34). – Wieder setzte die nationale Berichterstattung ein.

Es war aber noch krasser: Ein Amtsrichter lehnte die Eröffnung der Hauptverhandlung mit einer denkwürdigen Begründung ab! – Auch dagegen ging die StA HH in die Beschwerde und fand erneut am Landgericht Hamburg (also dort, wo Herr Makowka so lange als Landgerichtspräsident wirkte) Gehör. Deshalb: Drei Tage Hauptverhandlung eines offenkundig überforderten Amtsrichters. Außerdem wurde in die Beweisführung gegen Wüppesahl ein gefälschtes Schriftsachverständigengutachtens durch die StA Hamburg eingeführt. Letztlich musste er auch wegen einer stattgefundenen Prozessbeobachtung durch den ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Herrn Claus Arndt, sowie dem (damaligen) Präsidenten der Neuen Richtervereinigung, dem jetzigen Bundestagsabgeordneten Wolfgang Dragi Nescovic, KLIMA e.V., Herrn Dr. Alfred Fleissner, und anderen im August 2000 neuerlich frei gesprochen werden. Zu offensichtlich schienen die wüsten Ermittlungsinhalte der StA HH.

Wie absurd die ganzen Ermittlungen verliefen – weshalb zuvor die Eröffnung der Hauptverhandlung ja auch abgelehnt worden war -, lässt sich im Folgenden nachlesen. –„Gratifikation“ des Amtsgerichtes: Ablehnung der Kostenübernahme durch die Staatskasse für zwei Verhandlungstage! – Die Polizei Hamburg wiederum ordnete mit der Einstellung des Disziplinarverfahrens und Aufhebung der Suspendierung gleich die überprüfung von Wüppesahls erfolgreichem (!) Verteidigungsverhalten auf disziplinaren überhang (!) an. Anstatt endlich den auch Datenschutzschlampereien der Dienststellenleitung einer OK-Dienststelle ernsthaft nachzugehen... – Klar, alles „normales“ Verwaltungshandeln. Wenn dies normales Verwaltungshandeln darstellen sollte, dann hätten wir einen in Rechtsstaatlichkeit verkleideten Unrechtsstaat.

12.

2000. Strafanzeige wegen angeblicher Beleidigung und übler Nachrede der GSG 9 durch eine Pressemitteilung als Bundessprecher der BAG Kritischer PolizistInnen sowie in diversen TV- und Rundfunkinterviews in Nordrhein-Westfalen. – 1. Verhandlungstag mit Dr. Gerhard Strate und Dr. Peter Wulf vor dem Amtsgericht Buxtehude: Freispruch

Wie gesagt: 12 von inzwischen über 40 Strafverfahren... – Wer angesichts dieser Fakten i.Z.m. weiteren Fakten (siehe auf dieser Homepage auch „2. Die Sache mit Makowka, Korth und anderen“, „4. Die Begebenheit im Hamburger Freihafen“, „9. Beispielhaft: zwei Psychiatrisierungsversuche“, zwei vorläufige Suspendierungen, denen im Verlauf von Gerichten die Grundlagen entzogen wurden), keine Verfolgungshypothesen aufstellt, kann sich auch gleich auf den Rücken legen und um Prügel bitten.