Die Sache mit Makowka, Korth und anderen

Thomas Wüppesahl betrachtet diese Angelegenheit, die seit 1996 für seinen Werdegang von besonderer Bedeutung ist, als Schlüssel zur Erklärung verschiedener für ihn nachteiliger Vorgänge.

Dabei geht es ihm weniger um Herrn Makowka als vielmehr um die Besonderheiten, verfahrensmäßige Eigenartigkeiten und Sonderbarkeiten. Auch die im Laufe der nachfolgenden Jahre erfolgenden Reaktionen aus der Staatsanwaltschaft Hamburg, die natürlich ihre Kollegin Barbara Korth kannten, sowie einigen Richterinnen und Richtern, die diese Begebenheit „mit Makowka, Korth und anderen“ in sich birgt – siehe beispielsweise den Makowka Artikel. Dass es auch anders geht, belegt folgende Revisionsentscheidung. Aus der Begründung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes geht hervor, dass der Richter Randel im besonderen die subjektiven Tatbestandsmerkmale „vergewaltigen“ musste, um zu Wüppesahls (aufgehobenen) Verurteilung zu gelangen. Subjektive Tatbestandsmerkmale waren faktisch nicht existent. Nur so konnte es möglich gemacht werden, dass er verurteilt werden konnte.

Etwas, was sich in der Verurteilung vom 7. Juli 2005 durch den Richter Gerhard Schaberg am Landgericht Hamburg so bzw. ähnlich wiederfinden sollte. - Wer als Richter eine solch vernichtende Revisionsbegründung zu seiner richterlichen Tätigkeit kassiert, dürfte in grundsätzliche Zweifel zur eigenen Berufsausübung fallen. Es sei denn, er hat eine solch vernichtende Wertung in Kauf genommen. Bitte beachten Sie immer den Kontext: Herr Makowka war für 15 Jahre Präsident des Landgerichts (Hamburg), an dem der Richter Holger Randel, aber auch der Richter Gerhard Schaberg arbeitet. Details zu dem Urteil und der Revisionsentscheidung können Sie unter „4. Die Begebenheit im Hamburger Freihafen“ nachlesen.

Aufschlussreich ist auch die Stellungnahme zur Revisionsentscheidung. Wie weit so mancher Richter dabei zu gehen bereit ist, lässt sich aus folgendem Artikel zu dem Richter des Landgericht Hamburg, mithin über den Richter am Landgericht Hamburg, Herrn Holger Randel, sowie der Staatsanwältin Barbara Korth erahnen; auch wenn die Revisionsentscheidung bereits vielsagend ist. Aber noch mehr illustriert, welche Leidenschaften in der Hamburger Staatsanwaltschaft entwickelt wurden, wenn man folgenden Artikel, der wesentlich mithilfe von Herrn Dr. Stechmann möglich geworden ist, liest.

Gleichzeitig ist es Wüppesahl wichtig, hervorzuheben, dass er keinesfalls das Ansehen dieses am 5. Dezember 2006 – einen Tag vor seiner Verbringung aus der JVA Hamburg-Billwerder in die JVA Berlin-Tegel - verstorbenen ehemaligen Präsidenten des Landgericht Hamburgs beschmutzen möchte, der 18 Jahre lang Vorsitzender (von 1977 bis 1995) und anschliessend weitere 11 Jahre bis zu seinem Tode auch noch Ehrenvorsitzender des Hamburgischen Richtervereins e.V. (Verband der Hamburger Richter und Staatsanwälte im Deutschen Richterbund) gewesen ist.

Letztlich lassen sich bestimmte Vorgänge – im besonderen merkwürdige Ermittlungsverfahren mit fachlich unvertretbaren Methoden, unwirklich anmutenden Gerichtsurteilen und deren Begründungen - in Wüppesahls Leben seit 1996 aber nur im Zusammenhang mit dem Makowka-Komplex nachvollziehbar darstellen. Deshalb ist dieser Abschnitt so notwendig für seine Homepage.

Am 3. April 1997 erstattete Thomas Wüppesahl eine Strafanzeige gegen unter anderem die damalige Staatsanwältin, Frau Barbara Korth, mittlerweile zur Oberstaatsanwältin ernannt, und Herrn Roland Makowka, nachdem ein erster Ermittlungsdurchgang mehr pro forma abgearbeitet worden war.

Wüppesahl sandte die Strafanzeige direkt an den damaligen Justizsenator, Herrn Wolfgang Hoffmann- Rhiem; bis Mai 2008 Richter am Bundesverfassungsgericht. Frau Korth und Herr Makowka sind in diversen Medienberichten – siehe Verlinkungen – benannt, zum Teil sogar abgelichtet. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg wiederum versuchte das Verfahren bei sich zu behalten; aus „guten Gründen.

Der Grund für dieses ungewöhnliche Vorgehen, also die Zusendung einer Strafanzeige an den Justizsenator, nach der Blitz-Einstellung im ersten Ermittlungsvorgang formulierte er gesondert in der Strafanzeige:

„Die Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft ist bei der gegebenen Sach- und Rechtslage nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt, daß insbesondere die Äußerung des OstA ..... , die Angelegenheit beruhe auf der persönlichen Unzufriedenheit des Herrn Wüppesahl, die Befürchtung nahelegt, daß die Haltung der StA voreingenommen war wegen der Person desjenigen, der die Angelegenheit „ins Rollen gebracht hatte“. Die Ermittlungen wegen Verdacht des Geheimnisverrats etc. wurden – schon durch das LKA – zudem erst dann aufgenommen, als ich darauf drängte. Auch die Verwicklung von Kriminalbeamten, der Staatsanwältin Korth und des LGPräs a.D. Makowka bzw. dessen Tochter in diese Angelegenheit bestärken die Dringlichkeit, daß die Ermittlungen von übergeordneter Stelle durch Zuhilfenahme von Mitarbeitern der Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizeien anderer Bundesländer überprüft werden.“

Nach tagelangem Ringen Hoffmann-Riehms mit der StA Hamburg, der mit der möglichen Betreuung dieser Ermittlungen einer benachbarten StA, wie Stade, Lübeck, Kiel oder Itzehoe, ein Misstrauensvotum ausgesprochen würde, wurde die StA bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburgs mit den Nachforschungen betreut.

Es war keine Überraschung, dass die Ermittlungen nicht zur Erhärtung eines Verdachtes führten. Es sei denn, beide von Wüppesahl des Geheimnisverrats beschuldigten Personen, nämlich der ehemalige Landgerichtspräsident und die Oberstaatsanwältin Korth würden sich selbst belasten oder durch ungeschickte Einlassungen Gründe für vertiefende Ermittlungen liefern.

Gänzlich anders ging man mit den durch Wüppesahls Anzeige beschuldigten Polizeibeamten um: sie betreffend wurden sofort umfangreichere Ermittlungen durchgeführt. Es erfolgte auch hie und da eine (Straf)Umsetzung von Kriminalbeamten. Aber das war´s...

Zu diesem Zeitpunkt recherchierte die Hamburger Presse intensiv. Dies hat bekanntlich eine nur sehr maßvolle Auswirkung auf die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft Hamburg, wenn diese sich bereits auf ein Ermittlungsziel festgelegt hat.

Als sich das auch für den letzten Insider abgezeichnet hatte, wurde der Makowka-Komplex in der Hamburger Bürgerschaft (= Landestag) durch mehrere Abgeordnete aufgegriffen.

Der auch darüber gesteigerte öffentliche Druck bewirkte zwar überregionale Berichterstattung wie z.B. der Süddeutschen Zeitung, aber alle Kenner der Hamburger Verhältnisse wissen auch, dass die StA bei dem LG HH nicht bloß 200 Meter von der StA bei der Generalstaatsanwaltschaft entfernt liegt, sondern in aller Regel ein Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft zuvor bei jener des Landgerichts dienstlich tätig gewesen ist. Kurzum: man kennt sich. Auch Frau kennt Mann.

Es geschah folgendes: Das Verfahren wurde eingestellt. Der Einstellungsbescheid, datiert vom 6. Februar 1998 erreichte Wüppesahl am 18. Februar 1998.

Zu dieser Einstellung, 10 Monate nach (neuerlicher) Anzeigenerstattung – ein wenig Gras sollte schon über die Sache wachsen dürfen - gab Wüppesahl eine Pressemitteilung heraus, die interessanter Weise von den Hamburger Medien ignoriert wurde. Darin heißt es unter anderem:

„Die Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gegen Beamte der StA Hamburg und des LKA Hamburg war angesichts der Verwicklung und Verquickung der Organe der Strafverfolgung abzusehen und konnte allenfalls Blauäugige, die die Verhältnisse der StA Hamburg nicht kennen, überraschen.

Genau deswegen hatte ich seinerzeit bei dem Justizsenator gebeten, auswärtige Ermittlungsorgane mit der strafrechtlichen Ermittlung zu betrauen.

Die darauf folgende wechselseitige Ausstellung von Persilscheinen belegt die Berechtigung dieser Anregung.

Es bleiben unter anderem folgende Fragen nach wie vor unbeantwortet:

  1. Warum hatte Landgerichtspräsident a.D., Herr Makowka, es nötig, einen „privaten“ Weg einzuschlagen, um an polizeiliche Informationen für möglicherweise auch private Zwecke zu gelangen? - Warum scheute er, den offiziellen Weg zu gehen, den jeder Bürger gehen muss, der nicht Landgerichtspräsident a.D. ist? – Warum ließ er alte Beziehungen spielen?
  2. Was veranlasste Frau Oberstaatsanwältin Korth, von sich aus, „privat“, für einen Bürger, ihre dienstlichen Möglichkeiten auszunutzen, um unter Einsatz ihrer Dienststellung „privat“ bei dem Sachgebietsleiter für Warentermindelikte im Hamburger LKA Informationen aus einem laufenden Ermittlungsverfahren zu erlangen?
  3. Welche Privatperson hätte diese Informationen, die Landgerichtspräsident a.D., Herr Makowka, erhielt, währen eines laufenden Ermittlungsverfahren erlangt?
  4. Ist es üblich, dass in einem laufenden Ermittlungsverfahren Informationen nach draußen gegeben werden, ungeachtet der darin liegenden Gefahr die Strafverfolgung durch Weitergabe von Informationen zu gefährden?
  5. Gibt es eine Lex „Landgerichtspräsident a.D.“ oder „private Beziehungen zur StA“ als Ermächtigungsgrundlage für Informationsweitergabe?
  6. Ist z.B. das Verhalten eines Polizeibeamten, der den Zeitpunkt einer Razzia verrät, erst dann strafbar, wenn die Razzia erfolglos ist, oder nicht schon auf Grund der Tatsache, dass er sie verrät?
  7. Wieso wird nicht dargestellt, wie skurril das Hamburger HATEKO -Verfahren endete? Dass zum Beispiel im Hamburger Komplex trotz nahezu vollständig erfolgter Ermittlung mit der Zielsetzung des Betruges plötzlich (!) die Übernahme durch ein Bremer Verfahren gegen die Fa. HATEKO nach § 89 Börsengesetz stattfand. Die Folge war unter anderem eine nach Tathäufigkeit und Tatschwere der Hamburger Verfahrensbestandteile nicht entsprechende Würdigung zugunsten zweier auf Bewährung gesprochener Urteile?
  8. Warum wurden die sichergestellten Unterlagen der HATEKO nicht von wirtschaftskriminalistisch ausgebildeten und (möglichst) erfahrenen Beamten ausgewertet? Was soll das Gerede von „umfänglich sichergestelltem Beweismaterial“? Geht es nach Kilogramm oder nach Qualität??
  9. Warum erfolgte die Einstellung auf der Basis von nicht abgeschlossenen Zeugenvernehmungen von Kriminalbeamten, die angeblich „unterbrochen“ wurden, um „später fortgesetzt“ zu werden - oder sind sie doch abgebrochen worden? Und vor allem: Warum sind die Ermittlungen nicht zu Ende geführt worden?
  10. Warum sind nicht längst – bei unterstelltem ernsthaftem Aufklärungswillen – Korruptionsspezialisten anderer Bundesländer oder Warentermin-Experten aus Nordrhein-Westfalen sowie eine unbeteiligte Staatsanwaltschaft mit dieser Angelegenheit betraut worden? – Wahrscheinlich kann jetzt niemand mehr etwas retten, da bereits zwei Mal (Herbst 1996 und Sommer 1997) nach allen Regeln der Kunst „totermittelt“ worden ist.
  11. Gibt es eine Mauer des Schweigens und des Corpsgeistes bei dieser merkwürdigen Eigeninitiative einer Dame, die eilfertig, ohne, wie sie behauptet, von Herrn Dr. Makowka aufgefordert worden zu sein, diesem mitteilte, was ihr zuvor aus dem LKA gesagt worden sei, bei der Hamburger Polizei recherchierte und damit ganz im Sinne der Ausführungen des Mitgliedes der Hamburger Bürgerschaft, Herrn Dr. Christier, am 04.12.1996 in dem Bericht zum parlamentarischen Untersuchungsausschuss über die Hamburger Polizeiskandalen Mitte der 90er Jahre:
    „Bedenklich war auch der Umgang der Staatsanwaltschaft mit den Vorgängen bei der Polizei, die nur mit äußerst diszipliniert gebändigter Leidenschaft herangegangen ist.“
    Gibt es diesen Corpsgeist vielleicht sogar bei der StA Hamburg und den Gerichten, selbst über die Pensionierung hinaus?“

Selbst diese Fragen können bis heute nicht klar beantwortet werden. Dafür aber treten Kräfte aus der Hanseatischen Vereinigung für Richter und Staatsanwälte sehr massiv für Herrn Makowka und Frau Korth ein: so zum Beispiel der mittlerweile gleichfalls pensionierte Richter Günter Bertram in einem Artikel in der vereinseigenen Zeitung. Die offenen Fragen beantwortet gleichwohl auch dieser Artikel mitnichten! Und wie ein pensionierter Richter des Landgericht Hamburg, dessen Präsident Herr Makowka gewesen ist, wie Herr Günter Bertram angesichts der von ihm selbst in seinem Artikel offen gelassenen Fragen von einem „Nichts“ schwadronieren kann, lässt sich wohl auch nur noch mit richterlichem Corpsgeist erklären.

Der Vollständigkeit halber sei ebenfalls angemerkt, dass der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer, die Thomas Wüppesahl zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilte, Herr Gerhard Schaberg, zum Zeitpunkt der von ihm gegen Wüppesahl durchgeführten Hauptverhandlung (März bis Juli 2007) stellvertretender Vorsitzender der Hanseatischen Vereinigung für Richter und Staatsanwälte – Ehrenvorsitzender auch in diesem Zeitraum: Herr Dr. Makowka – gewesen ist. Wenden Sie sich bei offenen Fragen gerne an Herrn Wüppesahl...

Inzwischen ist Herr Schaberg 1. Vorsitzender dieses besonderen Vereins, der Mitglieder der Exekutive (Staatsanwälte) und der Judikative (Richter) zusammenführt. Immer noch Fragen?

Und Herr Makowka, der in der Tat ein Mensch gebliebener Richter und hoher Funktionsträger in der Hamburger Justiz gewesen ist, dürfte – ob er wollte oder nicht – auf dem Laufenden gehalten worden sein, was die Strafvollstreckungsbehörde Hamburgs Herrn Thomas Wüppesahl alles an Sonderbehandlungen zukommen ließ. Herr Makowka starb am 5. Dezember 2006, am Abend vor Wüppesahls Verschleppung aus der JVA Hamburg-Billwerder direkt in den Drogen- und Gewalt-Flügel der Teilanstalt III in der JVA Berlin-Tegel.

Darüber hinaus ist belegbar, dass Wüppesahl seit der „Sache mit Makowka, Korth und anderen“ in 1996/1997 erhöhten Angriffen durch die StA Hamburg sowie einer in vielen Einzelvorgängen sehr unüblichen Arbeitsweise durch das Landgericht Hamburgs bzw. sogar rechtsstaatswidrigen Spruchpraxis ausgesetzt ist. Hierzu ist reichlich Material auf dieser Homepage eingestellt.