c/o Thomas Wüppesahl
• Kronsberg 31 • 21502 Geesthacht-Krümmel An den Deutscher Presserat Fritschestraße 27-28 10585 BERLIN |
Montag, 28. September 2009
Vorab per Telefax: 030 / 367 007 - 99
Sehr geehrte Damen und
Herren,
hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild (ANLAGE 1):
„Wüppesahl kandidiert“,
Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,
sowie zu der Online-Ausgabe:
„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,
die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr (ANLAGE 2),
bzw. die andere Fassung
noch vor 17:30 Uhr (ANLAGE 3) am selben Kalendertag zu
lesen ist, ein.
Dies ist die erste von
insgesamt 8 Beschwerden zu dem o.a. Artikel, seiner Online-Fassung mit
veränderten Verlinkungen, sowie deren Zustandekommen. Eine neunte Beschwerde
erfolgt aus dem selben personellen und inhaltlichen Zusammenhang zu
einem Artikel vom 22.09.2009 (s.a. Beschwerde Nr. 09)
Ich habe aus Gründen
der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden Punkt auch
zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen Deutschen
Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau das
gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen die
publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien für
die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats.
Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert
zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene
mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen
Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend
umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich
heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.
Dieses Verhalten des Redakteurs Timo
Jann stellt einen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex dar.
Demnach ist Recherche ein unverzichtbares Instrument journalistischer
Sorgfalt. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung
weder entstellt noch verfälscht werden. Genau dies ist durch den Verzicht
der Teilnahme an der Pressekonferenz in mehreren Einzelfällen – wie
sich mehr noch durch die Beschwerden Nr. 02 bis Nr. 08 ergibt – der
Fall! Dies gilt ausdrücklich auch für die Untertitelung des Bildes
im Online-Format (ANLAGE 2) bis zum 22.09.2009,
vormittags – Genaueres wird Ihnen die Redaktion des von mir angegriffenen
Blattes mitteilen können.
Sehr geehrte Damen und
Herren,
hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild:
„Wüppesahl kandidiert“,
Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,
sowie zu der Online-Ausgabe:
„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,
die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr,
bzw. die andere Fassung
noch vor 17:30 Uhr am selben Kalendertag zu lesen ist, ein.
Ich habe aus Gründen
der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden Punkt auch
zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen Deutschen
Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau das
gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen die
publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien für
die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats.
Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert
zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene
mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen
Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend
umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich
heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.
2. Beschwerdepunkt ist die i.V. zum Anlass entstellende Bildbeschriftung,
betrifft die Online-Ausgabe des Artikels vom 20. bis zum 22. September
2009
– hier: Untertitelung des Fotos – Autor ebenfalls Timo Jann:
Die Bild-Unterschrift in der Online-Ausgabe zu einem Porträt von mir
lautete bis einschließlich einem Gespräch zwischen dem Chefredakteur
des Blattes, Herrn Wolfgang Rath, am 22.09.2009, das von mir gesucht
worden ist:
„Thomas Wüppesahl wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
und hat seine Strafe abgesessen“
Eine geradezu abartige Untertitelung zu der Ankündigung meiner Kandidatur
zu dem Bürgermeisteramt in meiner Heimatstadt Geesthacht!
Diese Formulierung wäre ggf. zum Zeitpunkt meiner Haftentlassung im
Oktober 2007 angebracht gewesen, aber hier - in diesem Zusammenhang
– mit all den anderen despektierlichen Verzerrungen bewirkt eine solche
Bilduntertitelung nur eines:
Der Kandidat soll von Anbeginn unmöglich gemacht werden.
Wenn ich doch wenigstens nichts Relevantes, auch noch Positiva, in meiner
Vita – im besonderen der politischen Vita – aufzuweisen hätte.
Aber genau das ist der Fall. Unwahrscheinlich, dass die Lauenburgische
Landeszeitung darum nicht (mehr) wußte.
Tatsächlich wurde die Bilduntertitelung kurz nach dem Gespräch zwischen
Herrn Rath und mir vom 22.09.2009 in folgende Formulierung geändert:
“Thomas Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“
So, oder ähnlich, hätte die Untertitelung von Anfang an lauten müssen!
Weitere Ausführungen über die Wirkung des ursprünglich von Herrn
Jann sowie der Online-Redaktion des Blattes zu verantwortenden Untertitelung
muß ich Ihnen ggü. sicherlich nicht machen.
Hierbei bitte ich auch zu berücksichtigen, dass der ursprünglich seit
dem 20.09.2009 Online gestellte Artikel mit dieser ungeheuerlichen Untertitelung
i.Z.m. einer öffentlichen Ankündigung, das Bürgermeisteramt in einer
Kleinstadt anzustreben, bis zu dem Gespräch zwischen dem Chefredakteur
und mir auf der Startseite der Online-Ausgabe des Blattes relativ prominent
geschaltet war. Kurz nach dieser und weiteren Korrekturen „verschwand“
die Online-Ausgabe auf eine Unterseite der Online-Ausgabe, so dass der
Schaden durch logischerweise erheblich mehr NutzerInnen während der
über zwei prominent geschalteten Tage sehr hoch gewesen ist, und mit
den Korrekturen zu einer angemesseneren Präsentation im Netz nur noch
selten angeklickt worden ist.
Dass auch dies kein Versehen darstellt, ergibt sich aus der Tatsache,
dass in der seit Montag, 21. September 2009, auf dem Markt befindlichen
gedruckten Ausgabe ausschließlich folgende Foto-Untertitelung zu lesen
ist:
“Thomas Wüppesahl möchte kandidieren.“
Auch in diesem Beispiel meiner Beschwerde Nr. 02 durch die Produktion
der sog. Lauenburgischen Landeszeitung wird deutlich, dass die Macher
des Blattes mit solchen Methoden Politik machen.
Es handelt sich gewissermaßen um einen Wahlkampf. Der Bürgermeister
wird in Schleswig-Holstein direkt von der Bevölkerung gewählt. In
Geesthacht gab es bis zu meiner Erklärung, kandidieren zu wollen, lediglich
einen Kandidaten, der sich in seinem Profil erheblich von meiner Person
unterscheidet. Durch die erst auf meine Intervention in dem Gespräch
mit dem Chefredakteur geänderte Bildbeschriftung in der Online-Ausgabe
des Blattes ist ein erheblicher Schaden für mich entstanden.
Auch in dieser Beschwerde ist die Ziffer 2 des Pressekodex verletzt.
Auch die Ziffer 9 des Pressekodex, wonach es journalistischer Ethik
widerspricht: „..., mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild
Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.“
Das ist hier geschehen, weil – wie bereits oben ausgeführt – die
Untertitelung des Online-Fotos von meiner Person zum Anlass vollkommen
unangemessen gewesen ist. Auch das stellte keinen Zufall dar, sondern
war bewusstes Kalkül, um meine Kandidatur zu beschädigen.
(„Tendenziöse
und ausschließlich negative Verlinkungen“)
Sehr geehrte Damen und
Herren,
hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild:
„Wüppesahl kandidiert“,
Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,
sowie zu der Online-Ausgabe:
„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,
die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr,
bzw. die andere Fassung
noch vor 17:30 Uhr am selben Kalendertag zu lesen ist, ein.
Ich habe aus Gründen
der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden Punkt auch
zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen Deutschen
Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau das
gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen die
publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien für
die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats.
Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert
zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene
mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen
Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend
umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich
heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.
3. Beschwerdepunkt ist die selektive Verlinkung und
betrifft die Online-Ausgabe des Artikels vom 20. September 2009 bis
heute
– hier: Link-Angebote – Autor ist ebenfalls Timo Jann:
a)
Mit dem Einstellen des Online-Artikels am 20.9.9, um 13:56 Uhr, gab es drei Links:
Mit dieser Beschwerde
verletzt die Lauenburgische Landeszeitung die Ziffern 2, 3 und 9 des
Pressekodex.
Die Ziffer 3 ist verletzt,
weil es darin heißt:
„Veröffentlichte
Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die
sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das
sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.“
Im Sinne der Ziff. 3.
des Pressekodex liegt auch eine Verletzung der Ziff. 3. vor, wenn durch
eine vollkommen verzerrende Darstellung der Persönlichkeit (s.a. Beschwerde
Nr. 04) der gleiche Effekt wie bei einer falschen Nachricht oder falschen
Behauptung bewirkt wird. Andernfalls liefe die Ziff. 3 ins Leere, da
bspw. eine personelle Darstellung zu Dr. Helmut Kohl als Altkanzler
sich darauf beschränken könnte, darzustellen, dass dieser in zwei
Spendenaffären verwickelt war, deren wesentliche Abläufe bis heute
ungeklärt sind bzw. er durch „Blackout“-Phänomene davon kam, oder
Dr. Kohl sein sog. Ehrenwort ggü. von ihm persönlich illegal einvernahmten
Parteispendengeldern in Millionenhöhe über die gesetzlichen Regelungen
stellte und stellt. Beispiele dieser Kategorie ließen sich zahllose
bei Personen der Zeitgeschichte anführen.
Die krass negative Auswahl von Links
zu dem Artikel vom 20.09.2009 (Online-Ausgabe) stellt ebenfalls eine
unzulässige politische Arbeit durch die Redaktion des angegriffenen
Blattes dar.
(„Desinformation
zur Person – Verzerrung der Biographie“)
Sehr geehrte Damen und
Herren,
hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild:
„Wüppesahl kandidiert“,
Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,
sowie zu der Online-Ausgabe:
„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,
die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr,
bzw. die andere Fassung
noch vor 17:30 Uhr am selben Kalendertag zu lesen ist, ein.
Ich habe aus
Gründen der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden
Punkt auch zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen
Deutschen Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau
das gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen
die publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien
für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats.
Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert
zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene
mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen
Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend
umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich
heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.
4. Beschwerdepunkt ist die ausschließlich negative Selektion zu mir,
betrifft die Online-
wie die gedruckte Ausgabe des Artikels vom 20. bzw.
21. September 2009, Autor ist ebenfalls Timo Jann:
Was in der Darstellung vollkommen „zugunsten“ der ausgiebigen (und
wiederholten) Darstellung meiner drei Jahre im Gefängnis fehlt –
wie übrigens auch in dem Sonderkasten vom 7.9.9 „Zur Person Thomas
Wüppesahl“, womit spätestens jetzt (mit dem Artikel vom 21.09.09
das Fehlen dieser Informationen nicht geheilt ist -, sind andere wahrlich
nicht unbedeutende Eckpunkte meiner politischen Biographie, als da wären:
- das Organstreitverfahren, die sog. Wüppesahl-Entscheidung des Bundesverfussungsgerichtes
(2 BvE 1/88),
- die Entscheidung des VG Schleswig, die Lex Wüppesahl, eine in den
80er Jahren speziell in der Geesthachter Ratsversammlung von CDU, FDP
und SPD erlassene Geschäftsordnung, um mir relevante Arbeitsbedingungen
als damaligem grünen Ratsherr zu entziehen, als rechtswidrig zu verwerfen.
Dies um so mehr als das angegriffene Blatt über die Kommunalpolitik
berichten ließ und sogar kommunalpolitische Gegner wie Hans-Werner
Madaus, Samuel Bauer usw. über ihre subjektiv wertenden Erfahrungen
mit mir 20 Jahre zuvor Raum gegeben hatte,
- dass ich an zwei Büchern arbeite, ebenfalls in der BZ noch nicht
einmal bis heute erwähnt, obwohl es in der Redaktion bekannt ist,
- dass ich seit 1998 durchgehend Bundessprecher der BAG Kritischer PolizistInnen
bin und gerade im Februar d.J. wiedergewählt wurde, und zwar trotz
noch bestehender Rechtskraft des weiteren Fehlurteils vom LG HH gegen
mich und der damit verbundenen Haftzeit im Tornister,
- oder bspw. dass ich bereits im 2. Jahr meiner kommunalpolitischen
Arbeit sowohl im Kreistag als auch in der Ratsversammlung Alternativhaushalte
einbrachte usw.
Auch mit dieser einseitigen, tendenziellen und die Lebenswirklichkeit vollkommen verzerrenden Darstellung verstößt die Lauenburgische Landeszeitung gegen die Ziffern 2, 3 und 9 des Pressekodex.
Die Ziffer 3 ist verletzt, weil es darin heißt:
„Veröffentlichte
Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die
sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das
sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.“
Im Sinne der Ziff. 3.
des Pressekodex liegt auch eine Verletzung der Ziff. 3. vor, wenn durch
eine vollkommen verzerrende Darstellung der Persönlichkeit (s.a. Beschwerde
Nr. 04) der gleiche Effekt wie bei einer falschen Nachricht oder falschen
Behauptung bewirkt ist. Andernfalls liefe die Ziff. 3 ins Leere, da
bspw. eine personelle Darstellung zu Dr. Helmut Kohl als Altkanzler
sich darauf beschränken könnte, darzustellen, dass dieser in zwei
Spendenaffären verwickelt war, deren wesentliche Abläufe bis heute
ungeklärt sind, oder Dr. Kohl sein sog. Ehrenwort ggü. vonihm persönlich
illegal einvernahmten Parteispendengeldern in Millionenhöhe über die
gesetzlichen Regelungen stellte und stellt. Beispiele dieser Kategorie
ließen sich zahllose bei Personen der Zeitgeschichte anführen.
Die Ziff. 9 des Pressekodex ist verletzt, weil es darin heißt:
„Es widerspricht journalistischer
Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in
ihrer Ehre zu verletzen.“
Durch die oben dargestellte
Einseitigkeit – ggf. s.a. www.Thomas-Wueppesahl.de bzw. www.wueppesahl.de - fühle ich mich zutiefst in meiner Ehre verletzt.
Gleichzeitig ist auch dieser Beschwerdegegenstand ein Beispiel
für das politische Agitieren aus der Redaktion des angegriffenen Blattes
heraus, das nichts – aber auch gar nichts – mehr mit der gebotenen
Neutralität, Überparteilichkeit etc. zu tun hat und letztlich –
so man durch Unterlassen, Weglassen betrügen, täuschen etc. kann –
dem Tatbestand der Üblen Nachrede nahestehendes Verhalten widerspiegelt.
(„Konjunktiv
statt Indikativ wg. Recherche-Bequemlichkeiten“)
Sehr geehrte Damen und
Herren,
hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild:
„Wüppesahl kandidiert“,
Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,
sowie zu der Online-Ausgabe:
„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,
die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr,
bzw. die andere Fassung
noch vor 17:30 Uhr am selben Kalendertag zu lesen ist, ein.
Ich habe aus
Gründen der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden
Punkt auch zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen
Deutschen Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau
das gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen
die publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien
für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats.
Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert
zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene
mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen
Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend
umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich
heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.
Damit liegen Verstöße
gegen die Ziffern 1, 2 und 3 vor.
(„Weitere
inhaltliche Verzerrung in einem Kernpunkt der politischen Kontroverse“)
Sehr geehrte Damen und
Herren,
hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild:
„Wüppesahl kandidiert“,
Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,
sowie zu der Online-Ausgabe:
„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,
die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr,
bzw. die andere Fassung
noch vor 17:30 Uhr am selben Kalendertag zu lesen ist, ein.
Ich habe aus
Gründen der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden
Punkt auch zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen
Deutschen Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau
das gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen
die publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien
für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats.
Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert
zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene
mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen
Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend
umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich
heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.
Damit hat die sog. Lauenburgische
Landeszeitung in ihrer gedruckten Ausgabe vom 21.09.09 sowie der Online-Ausgabe,
seit 20.09.09 eingestellt, gegen die Ziffer 2 verstoßen
(„Weitere
selektive Verlinkung – Reduktion meiner Biographie auf Haftzeit“)
Sehr geehrte Damen und
Herren,
hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild:
„Wüppesahl kandidiert“,
Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,
sowie zu der Online-Ausgabe:
„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,
die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr,
bzw. die andere Fassung
noch vor 17:30 Uhr am selben Kalendertag zu lesen ist, ein.
Ich habe aus
Gründen der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden
Punkt auch zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen
Deutschen Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau
das gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen
die publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien
für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats.
Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert
zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene
mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen
Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend
umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich
heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.
7.
Beschwerdepunkt ist die weitere gezielte Verzerrung meines Pressebildes
und betrifft die Online- wie die gedruckte Ausgabe des
Artikels vom 20. bzw. 21. September 2009, Autor ist ebenfalls Timo
Jann:
Diese Beschwerde schließt inhaltlich an die Beschwerde Nr. 03 an, weil
sie die diskriminierende und selektive Verlinkung des Online-Artikels
am 20.09.2009 betrifft.
Der Chefredakteur, Herr Wolfgang Rath, hatte nach dem Gespräch am Morgen
des 22. September 2009 zwischen ihm und mir nicht bloß die Bildbeschriftung
(s.a. Beschwerde Nr. 03) auf einen angemessenen Stand – wenngleich
viel zu spät und durch das Ablegen auf die lokale Unterseite zu Geesthacht
gewissermaßen schadlos für die meine Kandidatur beschädigende Wirkung
– gebracht, sondern die Verlinkungen in Ihrer Online-Produktion ergänzt:
Damit verletzt die
sog. Lauenburgische Landeszeitung die Ziffern 2, 1, 3 und 9 des Pressekodex.
Die Ziff. 1 (Wahrhaftigkeit
und Achtung der Menschenwürde) ist verletzt, weil die Wahrheit zu großen
Anteilen unter den Tisch fällt, wenn dermaßen selektiv bei einer bereits
mit 54 Lebensjahren – wie es bei mir der Fall ist – vollen Biographie
der Fokus im Text wie bei den Verlinkungen der Online-Ausgabe, letztlich
aber auch im besonderen dem „Kasten“: „Zur Person Thomas Wüppesahl“
vor allem auf einen Lebensabschnitt gestellt wird.
Damit will ich keineswegs angreifen, dass über meine drei Gefängnisjahre
(als Strafgefangener) hinweggegangen werden möge. Nicht bloß, dass
ich dies selbst in meiner Präsentation erwähne und erwähnen muß,
weil deshalb ja überhaupt erst meine Wählbarkeit über einen Gnadenakt
wieder hergestellt werden muß, sondern es gehört ganz selbstverständlich
zu der biographischen Darstellung eines Bürgermeisterkandidaten! Aber
nicht so wie es das angegriffene Blatt macht! Ich saß nicht drei Jahrzehnte
oder Vergleichbares ein, sondern drei Jahre, und dazu ist trotz bestehender
Rechtskraft des Fehlurteils noch nicht das letzte rechtliche Wort gesprochen.
Dass dies nichts
Utopisches darstellt, zeigen die Berichterstattung anderer Medien, von
denen ich hier beispielhaft vier angefügt habe:
a) die Lübecker Nachrichten (ANLAGE 10)vom 20./21. September
2009,
b) der Sonntagskurier (ANLAGE 11)vom 20. September
2009,
c) sogar die BLÖD (= BILD) vom 23. September 2009 (ANLAGE 12)und
d) das Flensburger Tageblatt (ANLAGE 13)vom 24. September
2009.
Sehr geehrte Damen und
Herren,
hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild:
„Wüppesahl kandidiert“,
Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,
sowie zu der Online-Ausgabe:
„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,
die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr,
bzw. die andere Fassung
noch vor 17:30 Uhr am selben Kalendertag zu lesen ist, ein.
Ich habe aus
Gründen der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden
Punkt auch zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen
Deutschen Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau
das gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen
die publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien
für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats.
Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert
zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene
mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen
Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend
umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich
heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.
Mit dieser Verzerrung
verstößt die sog. Lauenburgische Landeszeitung gegen die Ziffern 1,
2, 3 und 9 des Pressekodex.
Das angegriffene Publizitätsorgan
verstößt auch deshalb gegen die Ziffer 3 des Pressekodex, weil die
Redaktion allerspätestens nach dem Gespräch zwischen Herrn Rath und
mir die Fehler hätte korrigieren müssen. Dazu forderte ich ihn
auch in meinen Schreiben vom 23. sowie 24. September 2009 auf. Ich
bitte Sie, sich diese Schreiben ggf. von der Redaktion vorlegen zu lassen.
Falls die Herausgabe verweigert werden sollte, kann ich dies auch tun.
Ansonsten bitte ich Anleihen
in den anderen Einzelbeschwerden und den dort von mir angeführten Begründungen
vorzunehmen, weshalb bestimmte Ziffern des Pressekodex durch die von
mir angegriffene Arbeit der Redaktion verletzt sind.
Festzuhalten bleibt:
Der Journalist, Timo
Jann, bei der Bergedorfer Zeitung angestellt, war für mich nach seinem
zweiminütigen Erstkontakt-Telefonat (wir kennen uns bis heute persönlich
nicht) am 20. d.M. nicht mehr erreichbar. Er war abgetaucht (siehe Beschwerde
01). Dies blieb bis heute auch der einzige „Kontakt“!
Der Journalist, Timo Jann, bei der Bergedorfer Zeitung angestellt, verletzte
gleich mehrere geschriebene und ungeschriebene Regeln seines Berufes.
Davon einige in ausgesprochen krasser Weise (Pressekonferenz ignorierend,
Durchmischen von Berichtsteil mit ausschließlich für mich nachteiligen
Kommentarelementen, keine Gelegenheit zur Stellungnahme gebend u.a.m.).
Der Journalist, Timo Jann, bei der Bergedorfer Zeitung angestellt, investierte
seine Arbeitszeit stattdessen lieber in die Konterkarikatur der Kandidatur,
bevor die Kandidatur überhaupt in den Köpfen der LeserInnen angekommen
sein konnte. Am Tag der Präsentation der Kandidatur zerschoß er so
schlecht er vermochte die Kandidatur mit selektiver Aufbereitung meiner
Vita (ein wahrlich bedeutsames Feld bei einer Kandidatur zu einem Bürgermeisteramt),
sowie durch Nichteinhalten gemachter Zusagen u.a.m.
Sehr geehrte Damen und
Herren,
hiermit lege ich Beschwerde
gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische
Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter
Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche,
Dienstag, 22. September 2009, Seite 19:
„Wüppesahl ist doch nur ein Trittbrettfahrer“,
Untertitel: „Grüne zur Kandidatur des Ex-Polizisten“ (ANLAGE 9),
ein.
Dies ist eine die Verstöße
gegen den Pressekodex zusammenfassende Beschwerde zu dem o.a. gedruckten
Artikel sowie dessen Zustandekommen.
Aus den benannten Gründen halte ich diese Beschwerde aus sich heraus und alleinstehend für geeignet, dass der Deutsche Presserat eine Rüge ausspricht. Mehr noch sollte dies im Zusammenhang mit den anderen Einzelbeschwerden der Fall sein, da in der Zusammenschau erst das ganze Ausmaß der Parteilichkeit, Selektion und bewußtem Verzicht auf Sorgfalt, wie Recherchen, Gegenfragen, Gelegenheit zur Stellungnahme usw. erkennbar ist.
Im besonderen
wird dies deutlich, wenn Sie sich vergegenwärtigen, dass ich das Gespräch
mit dem Chefredakteur bereits am Montag Nachmittag des 21. September
2009 suchte, um eine vernünftige Regelung herbeizuführen. Herr Rath
hatte aber – so seine Mitteilung – keine Zeit. Darüber konnte dann
der weitere Artikel (Beschwerde Nr. 09) vom 22.09.2009 entstehen und
gedruckt werden bzw. Online gestellt werden. Aber auch die nach dem
Gespräch von Herrn Rath vorgenommenen Änderungen, mehr noch das was
er nicht änderte, sprechen eine deutliche Sprache, dass es sich um
keine Versehen handelte und handelt.
Wenn solche
Vorgehensweisen in ihrer jeweiligen abstoßenden Einzelwirkung, mehr
aber noch insgesamt, unbeanstandet bleiben können sollten, was sollte
denn überhaupt noch sanktioniert werden?
Für heute
verbleibe ich
mit freundlichen
Grüßen
(Thomas Wüppesahl),
Bei elektronischem
Versand ohne Unterschrift