Aufgrund einiger Nachfragen zu den letzten Jahreshauptversammlungen und der internen Entwicklung in unserer Bundesarbeitsgemeinschaft die nachfolgenden Informationen:

Januar 15th, 2012 von Thomas Wüppesahl

Liebe Interessierte! Liebe Freunde!

Es fanden seit dem letzten Blog-Eintrag bezüglich unserer Jahreshauptversammlung (JHV)vom 21. Februar 2009 die drei jährlich von der Satzung vorgeschriebenen Versammlungen sowohl Anfang 2010, dann bereits Ende 2010 und jetzt wieder im Dezember 2011 statt. Wir Kritischen PolizistInnen sind also wieder in dem alten Rhythmus von vor 2005 und halten unsere vereinsrechtlich vorgeschriebenen Zusammenkünfte satzungsgemäß zum Ende eines Kalenderjahres ab.

Am 11.12.2010 wurden Vera Flüge und ich neuerlich in unseren alten Funktionen im Vorstand durch Wahl bestätigt. Auf der letzten JHV vom 10.12.2011 wurden Satzungsänderungen sowie unsere Position zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Diese Versammlungen waren gut besucht, konnten neuerlich sehr effektiv und konstruktiv durchgeführt werden; jedenfalls waren sie von den zeitlichen Abläufen in keinem Vergleich zu den Versammlungen in den 80er oder 90er Jahren.

Zu unseren drei erarbeiteten Positionspapieren auf der JHV aus dem Dezember 2010 handelt es sich um folgende Papiere:
- zur Sicherheitsverwahrung,
- zu “Stuttgart 21″ mit dem Schwerpunkt auf Feindbilder bei PolizeibeamtInnen / polizeiliche Rolle bei Versammlungen und
- zum BKA und seiner unheilvollen Entwicklung für die bundesdeutsche Sicherheitsarchitektur.

Das BKA war nicht aus Versehen – wie der Bundesnachrichtendienst – ein Versorgungsnetzwerk von Alt-Nazis.

Jetzt bei der letzten JHV konnten wir feststellen, dass unsere Positionen entweder durch höchstrichterliche Feststellungen (Sicherheitsverwahrung) politisch wie rechtlich bestätigt worden sind oder durch aktuelle politische Fehlentwicklungen („Stuttgart 21“und rechte Gesinnungen bei den Polizeien) politisch bestätigt worden sind.

Und um nur das Brisanteste hervorzuheben: Auch wenn es viele nicht hören oder lesen mögen, aber die Tatsache, dass aus dem rechtsradikalen Spektrum (NSU) mindestens 10 Morde und klar über einem Dutzend erfolgreich ausgeführte Raubüberfälle begangen werden konnten, ist letztlich auf diese Wurzeln in Polizeien und Verfassungsschutzämter nicht unwesentlich mit zurückzuführen.  Und die vielen schützenden und unterstützenden Hände von Verfassungsschützern bei diesem erschreckenden Treiben scheinen wie irreal. Wir gehen in Kürze pointiert darauf ein.

Wenn wer sich alleine die beispielhaften Artikel aus der vom 12.7.2010 in der Süddeutschen  Zeitung: “NS-Staat, Stasi und der Geheimdienst Die braune Vergangenheit des BND”

sowie der Berliner Zeitung durchliest ist klar, warum wir mit unserer Position richtig liegen:

Artikel http://www.sueddeutsche.de/politik/ns-staat-stasi-und-der-geheimdienst-d…

Artikel aus der Berliner Zeitung vom 12.07.2010 “Brauner Sumpf”

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/ns-vergangenheit—jetzt-freigegeb…

Artikel aus der Berliner Zeitung vom 12.07.2010 “Verschleppte Aufarbeitung”

http://www.berliner-zeitung.de/newsticker/ns-vergangenheit—jetzt-freig…
“Leider” erfolgte meine Wiederwahl vor einem Jahr nicht – wie zwei Jahre zuvor – einstimmig. Es gab doch glatt Gegenstimmen und Enthaltungen. Nicht bloß unter demokratischen Gesichtspunkten eine erfreuliche Entwicklung. Die Einstimmigkeit vor zwei Jahren war wohl auch einem Mitfühl- oder Mitleid-Bonus nach meiner Haftentlassung geschuldet. Jedenfalls wächst unser kleines aber feines Häuflein exotischer Köpfe laaangsam wieder zu mehr Schlagkraft (bei der Meinungsbildung!) heran…

Nach wie vor fällt es den meisten MitgliederInnen unserer BAG ausgesprochen schwer sich für ein Vorstandsamt zur Verfügung zu stellen, weil klar ist, dass man dann gegen formelle wie informelle Benachteiligungen seine Frau bzw. Mann zu stehen hat. Gewissermaßen die spiegelbildliche Bestätigung unserer Kritiken an den binnenkulturellen Deformierungen in unseren Polizeien.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir all denen danken, die uns mit Rat und Tat unterstützen konnten. Ohne solche sozialen und politischen Zusammenhänge würden sich Fragen nach dem Sinn und der Motivation bei einigen von uns stellen!

Herzliche Grüße aus Krümmel

Thomas Wüppesahl

 

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Ein Fehlurteil bleibt ein Fehlurteil

Januar 16th, 2011 von Thomas Wüppesahl

Sonntag, 16. Januar 2011

P R E S S E M I T T E I L U N G

Kürzlich jährte sich zum vierten Mal der Tag, an dem meine Menschenrechtsbeschwerde (MRB) beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht wurde.

Wenige Tage zuvor war meinem Rechtsanwalt vom EGMR mitgeteilt worden, dass seine sorgfältig begründete 59-seitige Schrift nicht zur inhaltlichen Befassung zugelassen worden ist.

Jetzt bleibt mir nur noch der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim – wem, wohl? – Landgericht Hamburg, also dem Gericht, das mich zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt hatte. Die Chancen, ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich zu bestehen, sind bekanntlich äußerst gering. Was meine Person anbetrifft, dürfte der Wahrscheinlichkeitsgrad im Nano-Bereich bewegen. Dazu erkläre ich:

„Das Fehlurteil des Landgericht Hamburg bleibt materiell unbearbeitet“

- Die angenommene Tatsachengrundlage bleibt von drei höheren Instanzen ungeprüft -

„Mit Zufriedenheit nehme ich zur Kenntnis, dass auch dieses Rechtsmittel erfolglos geblieben ist. Meine nunmehr rund dreißigjährigen Bemühungen, im Rahmen meines politischen Engagements in der Anti-AKW-Bewegung, beim Volkszählungsboykott, bei den Grünen, bei den Kritischen Polizisten usw. endlich einmal rechtskräftig verurteilt worden zu sein, finden dank der Entscheidung eines Einzelrichters am EGMR, die Zulässigkeit einer läppischen 59-seitigen Menschenrechtsbeschwerde, die von Belanglosigkeiten nur so strotzte, zu verneinen, ihre Bestätigung. Ein von Erfolg gekrönter Kampf!

Für Einzelheiten siehe: http://www.wueppesahl.de/aktuelles/Menschenrechtsbeschwerde.pdf

Seit Ende der 70er Jahre betätige ich mich politisch und durchlebte bisher insgesamt über 40 Strafermittlungsverfahren. Zwei Mal bemühte sich mein Dienstherr gütlich, mich als Schadkörper aus den corpsgeistreichen Reihen der Hamburger Polizei unter anderem mittels Psychiatrisierungsversuche und vorzeitiger Pensionierung zu entfernen. Da ich ja seit 1971 Polizeivollzugsbeamter in Hamburg war, musste ich immer so tun als hätte ich die mir vorgeworfenen Delikte nicht begangen. Damit wollte ich meine Legende für meine Familie und mich – also ein Fall klassischer Schizophrenie – am Leben erhalten. Immer wieder fielen die Gerichte auf meine Ausreden herein, ebenso viele Journalisten. Sie glaubten mir einfach und waren dann „überzeugt“, dass ich unschuldig sei.

Es war für mich schwer zu ertragen: Freispruch auf Freispruch, Einstellung auf Einstellung sammelten sich. Viele unserer lieben Kriminellen klopften sich schon auf die Schenkel: „So ein Dämel!“ – „Bei der Schmiere und dann zu blöd ein richtiges Verbrechen hinzulegen!“ – „Saß im Deutschen Bundestag, und dann zu feige!“  und Ähnliches musste ich mir anhören.

Es lag wohl auch an den vorzüglichen Rechtsanwälten, dass ich nicht verurteilt worden war. Um meine vorgeblichen Bemühungen, nicht verurteilt zu werden, nach außen als Polizist besser vermitteln zu können, nahm ich nur die Besten der guten Rechtsanwälte.

Da, endlich, nach bereits fast 50 Lebensjahren und rund dreißigjähriger, ungeahndet gebliebener, krimineller Tätigkeit geriet ich an die Richtigen. Endlich nahmen sich Richter auf angemessene Weise meiner durchtriebenen Person an und erkannten mein wahres Ego.

Die Sachverhaltslücken und mangelhaften Belegführungen in der von mir unvollständig gelieferten Tatbestandsaneinanderreihung zur Vollendung eines Verbrechens konnten diese wahren Leistungsträger der Hamburger Gerichtsbarkeit aufs Lockerste überspielen. Und – merket auf: Sie taten es auch!

Wie groß war meine nur schwer zu verhehlende Freude, als ich am 7. Juli 2005, zwei Tage vor meinem 50. Geburtstag, wegen Vorbereitung eines verdammt brutalen Raubmordes endlich mit 4,5 Jahren Gefängnisstrafe belohnt wurde. Meine Lebensplanung schien in die Erfolgsspur zu biegen, allerdings musste noch die Revision beim BGH und auch die Verfassungsbeschwerde vergeigt werden, was schließlich auch gelang.

„Eigentlich hätten die es doch auch an Deinem Ehrentage machen können“, äußerten sich kleinmütig mäkelnd einige meiner Vertrauten.

Man darf einfach nicht zu viel von Richtern erwarten. Schließlich fand mein 50. Geburtstag an einem Samstag statt.

Es war von besonderer Klasse, wie das Gericht  einen bestens vom Zeugenschutz – ich bin gemeingefährlich -, dem Opferschutzprogramm und durch eine Polizei-Psychologin wohl präparierten Zeugen, der auch noch etliche Jahre zuvor im Hamburger Polizeidienst stand, zum ganz normalen Zeugen erklärte. Diese Chuzpe hat nicht jeder!

Beeindruckend auch, wie das Gericht dem Zeugen auf Staatskosten eine Opferschutz-Rechtsanwältin zur Seite stellte. Opferschutz-Rechtsanwälte sind eine Institution für Delikte bei sexueller Nötigung gegen Frauen oder bei Delikten mit Kindern in der Strafverfahrensordnung. Letztlich zahlte ich es ja, weil ich verurteilt wurde. Aber das habe ich wirklich gern getan, weil dieser Mann der Anklage auf keinen Fall umfallen durfte.

Beeindruckend auch, wie der Hauptzeuge entsprechend einem V-Mann von der Hamburger Staatsanwaltschaft geführt wurde, aber die dafür geltenden Richtlinien nicht angewendet wurden, weil dann wiederum bestimmte Vorgehensweisen gegen mich nicht möglich gewesen wären. Beeindruckend, wie das Gericht all diese Handlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsbeamten durchgehen ließ.

Beeindruckend, wie das Gericht die Darlegungen meiner Ehefrau wegwischte, dass wir gemeinsam wirtschaften, gemeinsame Steuererklärungen durchführen, keine Gütertrennung besteht usw., was alles (leider) belegt ist, um gerichtlich festzustellen, dass wir getrennte Kassen führen, und darüber eine finanzielle Notlage als mein Tatmotiv zu konstruieren. Überzeugung ist Überzeugung. Und die richterliche Überzeugung ist sakrosankt. Danke!

Beeindruckend, wie das Gericht mich – wie schon zuvor die Staatsanwaltschaft -  wie ein Mitglied der berufsverbrecherischen Extraklasse anging. Ich, als Einzeltäter, ein klassischer Kapitalverbrecher der Organisierten Kriminalität (OK), dem alle 19 Hauptverhandlungstage der Leiter der OK-Staatsanwaltschaft Hamburgs gegenübersaß, der auch die Leitung der vielen vielen Normenbrüche von StA und Polizei HH während der operativen Phase gegen mich bis zu meiner Festnahme „verantwortete“, abgeschirmt hinter schusssicherer Plastik im Sicherheitssitzungssaal des Landgericht Hamburg. Das hatte schon was. – Und genau dieser Leiter der OK-Staatsanwaltschaft wurde bald danach Hauptabteilungsleiter. Klar: Jede Firma weiß ihre verdienten Mitarbeiter angemessen zu entlohnen…

Nur so konnte ich endlich als Schwerstverbrecher mit staatlichem Qualitätssiegel versehen werden:

Ich war durchschaut. Brutalst möglich, nur durch professionelle Arbeit unserer Strafverfolgungsorgane an der Verwirklichung meines verbrecherischen Tuns gehindert, weil unser Staat schützend und fürsorglich (Böswillige sprechen von “zu frühzeitig”) eingriff, eben echt „präventiv“. Auch die Darstellung der StA HH, die von vielen Medien aufgenommen wurde, wonach ich in höchstem Luxus schwelgte (noch in der Anklageschrift nachzulesen) machte klar, dass ich (wie lange schon?) im berufsmäßigen Raubmord-Geschäft aktiv gewesen sein musste und mir – bevor ich dann endlich im Gefängnis landete – Vielweiberei, Jachten, Helicopter und sogar Opernbesuche leisten konnte. Erst im Laufe der Hauptverhandlung entwickelte der Richter die Großmut, diese Version nicht vollständig aufrecht zu erhalten. Er speckte ab.

Beeindruckend wie dieses Gericht wirklich sämtliche von meiner Verteidigung gestellten Hilfbeweisanträge und Beweisanträge zurückwies. Lauter Sternstunden der Justiz!

Beeindruckend wie das Gericht kurz vor Prozeßbeginn mich von zwei meiner drei Verteidigern befreite und meine Verteidigung auf einen Pflichtverteidiger reduzierte. Dieser wirklich gelungene innovative Überraschungs-Coup wurde dann bedauerlicherweise, wie kleinkariert, vom Hanseatischen Oberlandesgericht am Tag vor der Hauptverhandlung gegen mich als rechtswidrig beendet. Na ja. Nun musste ich das Hans. OLG anrufen, um meine gelebte schizophrene Situation weiterhin glaubwürdig aufrecht erhalten zu können.

Mein neu wieder zugelassener Anwalt fragte dem bemitleidenswerten Hauptzeugen der Anklage Löcher in den Bauch. Aber auch da parierte das Gericht – gelegentlich auf Anregung des Staatsanwaltes, manchmal sogar  ganz alleine -, indem er bedrohliche Fragen nicht zuließ. Bei Interesse siehe: http://www.wueppesahl.de/aktuelles/revisionsbegruendung.pdf oder Verfassungsbeschwerde  http://www.wueppesahl.de/aktuelles/BVerfG-eA_21-06-2006.pdf.

All dies durfte und konnte meine Verurteilung nicht verhindern, denn letztlich hatten ja bis auf meine Rechtsanwälte alle Prozessbeteiligten einen klaren Verurteilungswillen. Gerade deshalb ist es ja auch perfekt, dass mir keine zweite Tatsacheninstanz zustand und dass die als Überprüfungsinstanzen vorgesehenen Gerichte die „Überprüfung“ auf rein formale „Richtigkeit“, ohne inhaltliche Prüfung der gegen mich erhobenen Vorwürfe erledigten (BGH, BVerfG + EGMR) .

So war endlich mein Lebensziel erreicht: Ich kam in den Knast.

Bedauerlich finde ich bloß, dass der Vorsitzende Richter dieses Landgerichts mittlerweile pensioniert ist und bedaure noch heute, dass ich ihn in aller Unschuld, bei der ich ja vor allem mich selbst täuschte, wieder und wieder Ursache für exzessive Wutausbrüche lieferte. Ein unbefangener Gerichtsbeobachter hätte daher möglicherweise diesen Vorsitzenden Richter für befangen gehalten. Das hätte ich zutiefst bedauert.

Ich bedaure auch zutiefst, dass meine Verteidiger einen Ablehnungsantrag gegen diesen Vorsitzenden Richter stellen mussten. Diese Bedrohung gegen meine Verurteilung versetzt mich noch heute in Angst und Schrecken; sie misslang jedoch.

Dieser Vorsitzende Richter war zum Zeitpunkt meiner Verurteilung im Vorstand des Vereins Hamburgischer Richterinnen und Staatsanwältinnen. Dann wurde mein Vorsitzender Richter Vorsitzender der Mitglieder des Vereins Hamburgischer Richterinnen und Staatsanwältinnen.

Nun hatte ich dessen Vorgänger, dem ehemaligen Präsidenten des Hamburger Landgerichtes mit einer selbstverständlich völlig grundlosen Anzeige wegen Geheimnisverrats belästigt. Zum Zeitpunkt meiner Verurteilung wiederum war exakt dieser ehemalige Landgerichtspräsident Hamburgs zum Ehrenvorsitzenden des Vereins Hamburgischer Richterinnen und Staatsanwältinnen aufgerückt. Hierzu siehe bei Interesse: http://www.wueppesahl.de/makowa-korth/index.htm .Beide Herren stehen und standen mithin in einer gewissen Kontinuität. Hoffentlich wird „mein“ Richter jetzt Ehrenvorsitzender. Er hat es sich redlich verdient.

„Mein“ Richter steht gewissermaßen in Nachfolge des trotz diverser parlamentarischer Initiativen, journalistischer Recherchen etc. von fast allen beteiligten Staatsanwaltschaften Hamburgs von einem Ermittlungsverfahren frei gehaltenen ehemaligen Landgerichtspräsidenten.

Mein Vorsitzender Richter jedenfalls hat vollkommen unbeeinflusst von diesen Abläufen gearbeitet. Ich erlaube mir den Hinweis, dass auch das erfolgreiche Ablegen zweier juristischer Examina nicht zwingend die charakterliche Eignung für ein Richteramt ausweist; siehe nur eins von zahllosen (!) Beispielen: Den ehemaligen Hamburger Richter und Innensenator Ronald Barnabas Schill.

Dass in meinen Gefangenenakten steht, der „prominente Gefangene Wüppesahl“ sei ein Mustergefangener gewesen, stellt eine unerträgliche Despektierlichkeit gegenüber dem Vorsitzenden Richter dar, der, nachvollziehbar, meine gesamte politische Biographie beiseite schob. Damit war gerichtsamtlich geklärt, dass ich nie Nachteile aufgrund meiner politischen Tätigkeit erleiden brauchte. Und auch keines der 40 zuvor gegen mich gezimmerten Strafermittlungsverfahren hatte irgend etwas mit meinem politischen Engagement zu tun. Überlegungen, wonach ich gewissermaßen über das Straf- und Strafverfahrensrecht politisch kalt gestellt werden sollte, war der Boden entzogen. „Mein“ Vorsitzende Richter allein hatte den mir innewohnenden Abgrund an Verkommenheit erkannt, genauso wie er mein 50 Jahre lang an den Tag gelegten Verhalten sofort als raffiniertes Vorspiegeln von Anstand und Charakterfestigkeit durchschaut hatte.

Auch beim Bundesgerichtshof möchte ich mich ausdrücklich bedanken, insbesondere bei der Richterin, die als Vorsitzende des 5. Senats in Leipzig für die Bearbeitung meines Falles mit verantwortlich und zuständig war. Die Tatsache, dass sie es später zur Generalbundesanwältin gebracht hat, bestätigte ihre Kompetenz ebenso wie zuvor ihre richterliche Tätigkeit am Landgericht Hamburg. Aus der Zeit kannte sie die beiden oben beschriebenen Richterpersönlichkeiten, also „meinen“ schneidigen Richter wie auch den ehemaligen Landgerichtspräsidenten. Vielleicht habe ich sogar auch ihre Karriere positiv beeinflusst.

In ihrer Funktion beim BGH vermochte die amtierende Generalbundesanwältin erfreulicher Weise für die sichere Abweisung der mit 60 Seiten viel zu langen, völlig unbegründeten, von Leerformeln und platter Rhetorik nur so strotzenden Revisionsschrift Sorge tragen.

Wir alle schulden  unserem Rechtsstaat nicht nur Respekt, sondern auch Opferbereitschaft.

Bedauern muss ich aus heutiger Sicht, dass die Berliner Strafjustiz mir meinen ohnehin nur  viereinhalbjährigen Haftgenuss auf drei Jahre verkürzte. Schade!

Die Berliner vermochten trotz der Vorarbeiten der Staatsanwaltschaft des Hamburger Landgerichts mein Doppelleben nicht zu enttarnen. Zur Entschuldigung der Berliner Strafjustiz sei folgendes bemerkt:

Letztlich benötigten ja auch die Hamburger viele viele Anläufe bis sie meine Durchtriebenheit, mein vor allen anderen, auch meiner Familie und meiner Ehefrau, ja, sogar mir selbst (Stichwort: Schizophrenie) geheimgehaltenes Doppelleben, durchschauten und dann endlich wie ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz meine Verurteilung erfolgreich betrieben.

(Wieder) Ein Triumph des Willens!

Die dreijährige Bewährung ist auch schon wieder beendet. Offensichtlich fiel ich in meine innerhalb der Schizophrenie vollkommen unehrlich gelebte Rolle eines Gutmenschen zurück. Eines Citoyen, der auch noch vorgibt, sich für Bürgerrechte einzusetzen.

Schon diese Farce, die Gutmenschenrolle in der Strafhaft weiterhin erfolgreich allen vorzugaukeln, stellte einen neuerlichen Rückfall in die andere Lebensrolle dar. Eigentlich hätte diese meine hinterlistige Gemeinheit eine strafverschärfende und strafverlängernde (vielleicht noch nachträgliche präventive?!) Reaktion auslösen müssen! Stattdessen wurde ich vorzeitig mit einer dreijährigen Bewährungszeit nach Hause geschickt. Nicht einmal Bewährungsauflagen wie Bewährungshelfer, Meldezyklen etc. wurden mir auferlegt, weil – so im Beschluss des LG Berlin – ich mir mein Leben schon alleine organisieren würde, ein Bewährungshelfer mir eh nicht gewachsen sei.

Aufgrund der Verkürzung meiner Haftdauer um rund ein Drittel lasse ich nun prüfen, ob die Berliner Strafjustiz mich nicht betrogen haben könnte.

Denn dass in meinen Gefangenenakten immer wieder steht, der sogenannte prominente Gefangene Wüppesahl sei ein Mustergefangener gewesen stellt einen unerträglichen Affront gegenüber dem Landgericht Hamburg dar.

Recht überlegt, hilft da nur noch die Psychiatrie. Notwendig sind vor allem viele Medikamente, denn sonst laberte ich den Ärzten möglicherweise ja auch noch den Kopf rund. Sie könnten glauben, ich wäre gesund.

Also: Wenn ich nicht bald in eine Klapse gelangte, glaubte ich ja noch, ich sei ein anständiger Mensch. Auch in dieser Hinsicht war die Polizei Hamburg mit ihren zwei an mir versuchten Psychiatrisierungen deutlich weiter. Bereits 1992, kurz nach meiner Entlassung aus dem Deutschen Bundestag und meinem Eintritt in die Fachhochschule Polizei, erkannte ein direkt dem Polizeidienst entwachsener Schmalspurprofessor, dass ich einen an der Waffel haben muss und eine Gefahr unter anderem für die Polizei darstellte! Aber auch seine Genialität scheiterte an meiner Fassade. Alle scheiterten daran. Auch nach meiner Verurteilung. Nur das Landgericht Hamburg scheiterte nicht.

Das zweite Psychiatrisierungsangebot wurde 2002 bis 2004 versucht. Neuerlich versagte ich und wehrte mich erfolgreich. Ich schäme mich. So viele Instanzen, fleißige, vor allem loyale und hoch kompetente Staatsdiener so lange so niederträchtig an der Nase herumgeführt zu haben. Klar, noch vor der Strafhaft wäre für Typen wie mich die Psychiatrie doch angemessen  gewesen. Das klappt in anderen Ländern doch auch.

Aber der größte Dank gebührt natürlich dem oben bereits erwähnten EGMR, weil dieses hohe Gericht mit seinen Kammern und Senaten es schaffte, sich gar nicht erst von meinen Ausführungen ablenken zu lassen, sondern unsere substanzarmen Vorträge aus formalen Gründen sachlich ungeprüft wegzubügeln. Neun Zeilen in vier Jahren. Das ist schon beeindruckend. Selbst das Bundesverfassungsgericht brauchte noch zwei Seiten.

Denn das EGMR hätte der Bundesrepublik glatt ins Stammbuch schreiben können, dass sie sich mir gegenüber menschenrechtswidrig verhalten hätte und auch noch die eine und andere mehr als fragwürdige Ermittlungsmethode verbieten können. Das Grauen. Ich hätte anschließend frei gesprochen werden können!

Vor allem unsere Jungs und Mädels in den Staatsanwaltschaften und Polizeien müßten ohne diese abseitigen Methoden auf diverse Ermittlungserfolge verzichten müssen. So mancher Abgeurteilte hätte an ein Wiederaufnahmeverfahren gedacht. Danke auch dafür, dass dies vermieden werden konnte.

So ist alles besser: Ich bleibe rechtskräftig zum Schwerverbrecher etikettiert und verurteilt. Ich bin befreit: Nur noch der letzte Idiot fällt auf mein Geblähe und Gejammere herein, ich sei unschuldig. Deshalb jetzt auch dieser Klartext, gewissermaßen eine Lebensbeichte, damit auch der Letzte vor sicherer Urteilsgrundlage meine Persönlichkeit erfassen kann. Und alles ist rechtsstaatlich einwandfrei gelaufen.

Das hat der Gesetzgeber hervorragend geregelt, dass zwar jedes Feld-, Wald- und Wiesendelikt (jeder Hühnerdieb) durch Zuruf locker eine Berufungsinstanz als zweite Tatsachenverhandlung durchlaufen darf, jedes vor einer Großen Strafkammer eines Landgerichts verhandelte Kapitaldelikt jedoch nicht. Auch im Zivilverfahren ist in weitem Umfang eine zweite Tatsacheninstanz zulässig. – Schon wegen dieser Regelung hätte ich früher ein Kapitaldelikt begehen sollen, um eher in den Knast einzuziehen und dann hätte ich nicht – wie mehrfach geschehen – in der 2. Instanz einen Freispruch erzielen können.

Andererseits hätten sich die bearbeitenden Staatsanwälte ja auch ein bisschen mehr Mühe geben können. Sie können doch nicht ständig in solchem Maße Rücksicht auf uns Polizisten – ihre „Hilfsbeamten“ – nehmen. Irgendwo müssen Grenzen sein. Und bei mir hätte die Grenze bei dem erkennbaren Bösem, dem ich mich lebenslang verschrieben hatte, weit früher gezogen werden müssen.

Auch wird es schwierig, meinen Verwandten und Freunden die Wahrheit zu vermitteln, die immer noch glauben, ich hätte keinen brutalen Raubmord begehen wollen. Aber auch in diesem Bereich sollten Tatsachen überzeugen. Was gäbe es denn da? Ich denke oft in stillen Stunden darüber nach, welches Kapitalverbrechen ich wann hätte begehen sollen. Aber bekanntlich hat es keinen Zweck über nicht verschüttete Milch zu jammern.

Bei allem was Sie vorstehend lesen können, ist mir bewusst, dass es keine Alternative zu rechtsstaatlichen Verfahrensweisen gibt. Allerdings müssen diese Verfahren auch so ausgestaltet werden, dass die realen Handlungsabläufe und Tatsachen mindestens angemessen einfließen können. Eigentlich sollten die Tatsachen vor den verfahrensmäßigen Formen stehen. Das ist hier erkennbar nicht der Fall.

Das Fehlurteil des Landgericht Hamburg vom 7.7.2005 bleibt inhaltlich unüberprüft, es bleibt ein Fehlurteil trotz „Rechtskraft“. – „Rechtskräftig“ heißt bekanntlich weder „richtig“ noch „wahr“ geschweige denn gerecht, sondern nur: Mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbar. Es bewahrheitete sich wieder einmal der Satz: Vor Gericht hat man nur einen Anspruch auf eine Entscheidung (die auch ich erhalten habe), nicht aber auf eine richtige oder gerechte Entscheidung (die ich nicht bekommen habe).

Trotzdem bin ich ja noch (vergleichsweise) ein Glückspilz. Gerade in diesen Tagen wurde in den USA wieder ein Schwarzer, der aufgrund einer rechtskräftiger Verurteilung 30 Jahre unschuldig in Strafhaft gesessen hat, in die Freiheit entlassen. Ich saß zwar nur drei Jahre und bin von daher noch bombig davon gekommen. Allerdings habe ich kaum die Hoffnung, meine Unschuld über eine DNA-Analyse zu beweisen. Immerhin habe ich „nur“ drei Jahre einsitzen dürfen, also 27 Jahre weniger als der wegen erwiesener Unschuld einsitzende US-Amerikaner, der seine Unschuld und damit die Unrichtigkeit und Ungerechtigkeit seiner dreißigjährigen Strafhaft (mittels DNA) nachweisen konnte.

Damit stellt sich die Frage, wer von uns beiden besser dran war.

Diesen beiden Urteilen in den USA und in Hamburg ist aber das Motto gemeinsam, dass der jetzt 51-jährige so formulierte:

„Meine Eltern sind gestorben, ich habe das Gefühl,

dass sich an dem System etwas ändern muss.“

Bekannt ist auch, dass der Bürger auf hoher See und auf Gericht in Gottes Hand ist. Ich war offensichtlich auf hoher See vor Gericht, aber bestimmt nicht in Gottes Hand. In wessen Hand dann?

Aber nun erst einmal:

Weiterhin ein Frohes Neues Jahr 2011 und alles alles Gute, bei guten wie bei bösen Taten.“

Mit der Bitte um Kenntnisnahme

Thomas Wüppesahl

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Dr. Volker Manow; Bürgermeister zu Geesthacht

Dezember 20th, 2009 von Thomas Wüppesahl

Liebe Interessierte,

 

am Sonntag, 13. Dezember 2009, fanden die Wahlen zum Amt des Bürgermeisters in Geesthacht statt.

Meine am 21. September 2009 bekannt gemachte Bereitschaft zur Kandidatur wurde verhindert; siehe bei Interesse: hier.  – Das Ergebnis war, dass die von den fünf in der Stadtvertretung sitzenden Parteien organisierte Einzelkandidatur des amtierenden Ersten Stadtrates stattfand. Zwar meldete sich noch jemand, nachdem meine Kandidatur durch grüne ProvinzpolitikerInnen in Hamburg verhindert werden konnte, aber sein Antritt war aus gleich verschiedenen Gründen eine Witz-Nummer.

 

Wieso die fünf  Parteien eine faktische Einzelkandidatur „organisierten“? – Ganz einfach, siehe: Bergedorfer Zeitung, Seite 19, 11. September 2009:

„Auf die offizielle Ausschreibung haben sich zwar zwei Kandidaten aus anderen Städten beworben“, sagt Gemeindewahlleichterin Maren Marquardt. „Allerdings wollten beide nur unter der Voraussetzung kandidieren, dass sie von einer Fraktion unterstützt werden.“

Da alle fünf Fraktionen der Ratsversammlung aber bereits die Kandidatur des Ersten Stadtrats unterstützen wollen, wurden die Bewerbungsmappen postwendend zurückgeschickt.“

Eine wahrlich „organisierte Kandidatur“ Manows. Klassische OK. Aber es hat schon Schlimmeres an einem nine-eleven stattgefunden…

 

So erhielt der Kandidat aller Parteien, Dr. Volker Manow, genau heute vor einer Woche 80 Prozent der abgegebenen Stimmen und der Zähl-Kandidat – ein Herr Winkler – fast 20 Prozent.

Dies ist für den faktischen Einzelkandidaten Manow ein grottenschlechtes Ergebnis, weil alles unterhalb von 90 Prozent schwach ist: Es gab faktisch keinen Wahlkampf, der Zähl-Kandidat hatte weder ein Programm noch sonst irgendetwas Nennenswertes anzubieten. Er wollte „lediglich“ ein Hallenschwimmbad in Geesthacht bauen, im Übrigen alles so belassen wie es ist – den Betrieb des AKW Krümmel, kein S-Bahn-Anschluss usw. – und ansonsten zu den über 750.000 Kilometern, die er auf seiner Harley Davidson bereits durch die Welt geknattert ist, weitere Kilometer machen.

Alle freuen sich, dass er nicht ein Kongreßzentrum, einen Flughafen oder ein zweites AKW bauen lassen wollte.

 

Und bei all dem geistigen Elend geht es nicht darum, nachzukarten, oder einer nicht vorhandenen Enttäuschung Ausdruck zu verleihen, da ich mehr “Ertrag” von diesem Versuch, meine Heimatstadt zu neuen Ufern zu führen, saldieren kann als ich erwarten durfte. Vielmehr ist meine verhinderte „Kandidatur de luxe“, wie ich sie am 21.09.2009 bezeichnete, für mich auch noch mit weiter bestehenden Freiräumen verbunden und für wohl alle Beteiligten weniger anstrengend.

Es geht auch nicht darum, aufzuzeigen, dass Kandidat und Parteien (oder umgekehrt) sich in ihrer Wesensgleichheit gefunden haben, denn die GeesthachterInnen sind nicht sooo wie die Parteien + „ihr“ Kandidat, sondern es geht darum:

Geesthacht hatte mit den katastrophalen Abläufen um und zu den Störereignissen im AKW Krümmel im Sommer 2007 und 2009 endlich die Chance, dem existierenden existentiellen Wahnsinn einer von mehreren der auf unserem Stadtgebiet aktiv betriebenen Atomanlagen etwas entgegenzustellen.

Diese Chance (siehe hier und hier) wurde bewusst verspielt. Der Preis dafür kann unter Umständen der höchste Preis werden, den wir alle zu verlieren haben! Die Aussichten darauf sind mit dem 13.12.2009 leider größer geworden.

 

Wer mit der Unterstützung aller fünf Parteien und nach zehnjähriger Tätigkeit als 1. Stadtrat in Geesthacht angesichts einer solchen Witz-Nummer von Gegenkandidatur nicht klar über 90 Prozent landet, bekommt von den WählerInnen mitgeteilt:

„Du bist nur eine Notlösung, weil es ja ansonsten niemanden gibt!“

 

Wer meint, dies wäre in der Analyse zu hart, sei darauf verwiesen, dass gerade 30 Prozent aller Wahlberechtigten gültig gewählt haben! Dies ist die mit Abstand schlechteste Wahlbeteiligung bei einer Bürgermeisterwahl in Geesthacht! Damit schneidet “Geesthacht” schlechter ab, als Afghanistan 2005 (geschätzte Wahlbeteiligung: 70%) und selbst für 2009 werden trotz aller Wahlfälschungen 40% bis 50% angegeben. Oder im Kosovo lag die Wahlbeteiligung 2007 bei 40% bis 45% – aber nur, weil die serbische Volksgruppe einem Boykottaufruf gefolgt war!

Diese Vergleiche sind weder polemisch noch propagandistisch. Sie sind real! Demnach gingen in Afghanistan – das gemeinsam mit Somalia nach Transparency International auf dem 1. Platz der Hitliste für Korruption steht -, unter Kriegsbedingungen und mit allen Sicherheitsrisiken mehr Bürger im Bewußtsein, dass auch noch massive Wahlfälschungen stattfinden, zur Wahlurne als in Geesthacht bei den gerade abgewickelten Bürgermeisterwahlen! Und zu dem vom Westen anerkannten Kosovo erspare ich mir nach dem mit Rot-Grüner Beteiligung geführten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg weitere Ausführungen i. Vgl. zu den Geesthachter Parteien bei dieser Bürgermeisterwahl.

An diesen Beispielen kann man ungefähr ermessen, wo die Geesthachter Parteien die demokratische Beteiligung hinmanövriert haben: Der zukünftige Geesthachter Bürgermeister (und die ihn unterstützenden fünf Parteien) haben nicht einmal ein Viertel (!) aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu bewegen können, ihrem Kandidaten, Herrn Dr. Manow, zu vertrauen! Klar ist, dass bei meiner Beteiligung an der Bürgermeister-Wahl die Beteiligung nicht unter 70% gelegen hätte.

 

Für Herrn Dr. Manow ein erschütterndes Ergebnis. Und mit ihm haben die fünf Parteien einen weiteren Beitrag für die Parteienverdrossenheit zumindest in Geesthacht organisiert. Schade. Sehr schade! Und alles wegen klassischer OK (= organisierte Kandidatur).

 

Wie sauer die Geesthachterinnen und Geesthachter über diese Zumutung an Kandidatenangebot gewesen sein müssen, lässt sich nicht bloß aus der grottenschlechten Wahlbeteiligung herauslesen. Denn wenn der andere Kandidat, der lediglich pro forma dem Einzelkandidaten Dr. Manow entgegentrat, knapp 20 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen einsammelte, dann sind davon über 10 Prozent reine Protest- und/oder Fruststimmen. Niemand kann so eine Knall- oder Witz-Kandidatur ernsthaft und seriös mit dem Bürgermeisteramt ausstatten.

 

Um den wissensdurstigen MitbürgerInnen neben meinen Darstellungen und Bewertungen einen weiteren authentischen Eindruck zu geben, noch folgendes Zitate-Potpourri:

 

Geesthachter Anzeiger; 15. Dezember 2009, Seite 1:

Dr. Manow zu den 30 Prozent Wahlbeteiligung: „Diese Wahlbeteiligung sei „vergleichsweise in Ordnung“ sagte Manow in seinen Dankesworten.“

 

Aber vorher war von ihm, Dr. Manow, am 31.10.2009, in der Bergedorfer Zeitung, Seite 1, zu lesen:

„“Ich finde es gut, dass es einen zweiten Bewerber gibt“, sagt Manow. „So ist die Wahl am 13. Dezember wirklich eine Wahl für die Bürger. Und für den Gewinner wird es dadurch eher einen Rückhalt geben.“ Wäre Manow einziger Kandidat gewesen, bliebe gerade bei einer niedrigen Wahlbeteiligung ein fader Beigeschmack für ihn, was möglicherweise an der Kraft des Amtsinhabers gezehrt hätte.“ – Nun sind 30% Wahlbeteiligung für bundesdeutsche Verhältnisse eine mehr als niedrige Wahlbeteiligung. Was folgt daraus? Richtig: Ein „fader Beigeschmack für ihn“, für die Parteien, für die ganze Stadt Geesthacht. Mal schauen, wie weit die „Kraft des Amtsinhabers“ verzehrt werden wird, denn diese Truppe wird das AKW Krümmel munter weiter laufen lassen, keine ernsthaften Bemühungen für einen S-Bahnanschluss machen usw usf.

 

Und um die Widersprüchlichkeit des faktischen Einzelkandidaten Dr. Manow zu komplettieren, äußert sich der Kandidat in der Bergedorfer Zeitung vom 14.12.2009 nach diesem jeden Demokraten traurig stimmenden Ergebnis:

„„Mein Wunsch nach einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung hat sich mehr als erfüllt. Mit über 80 Prozent der Stimmen bin ich zufrieden“, sagte der sichtlich erfreute Manow…“ – Mit nicht einmal einem Viertel (!) aller wahlberechtigten Stimmen sieht der Kandidat eine „breite Mehrheit in der Bevölkerung“ für sich. Nun denn…

 

Bergedorfer Zeitung, Seite 1, 31. Oktober 2009, zitiert den Kandidaten Winkler. Der Mann ist von Beruf Busfahrer:

„Angst vor dem Chefsessel der Stadtverwaltung mit ihren 450 Mitarbeitern hat  er nicht. „In meinen Bussen habe ich auch oft 150 Fahrgäste, da bin ich auch der Chef“, sagt Winkler.

Demnach kann auch jemand 450 Menschen führen, der schon einmal erfolgreich eine Viehladung unbeschadet von A nach B gefahren hat. – Menschen in Arbeitszusammenhängen anzuleiten, zu beurteilen, zu fördern etc. oder Menschen im Bus zu fahren ist nicht miteinander vergleichbar. Das ist an und für sich jedem bekannt.

 

Geesthachter Anzeiger; Seite 1, 15. Dezember 2009:

Winkler vor Verkündigung des Wahlergebnisses am Wahlabend: „Jetzt ist alles vorbei, jetzt kann ich nichts mehr verkehrt machen.“ – Tatsächlich nahm dieser Kandidat einzig formal dieser Bürgermeisterwahl das Kains-Signum der Einzelkandidatur.

 

Dr. Manow – Sonntagskurier, 6. Dezember 2009: „Zum Thema AKW Krümmel: „… Die Stadt Geesthacht hat keinerlei Einfluss auf den Betrieb oder Nichtbetrieb des Kernkraftwerkes.“ – Das schmerzt jeden vernünftig Denkenden: Hierzu siehe hier und hier.

 

Und bei gleicher Gelegenheit, ebenfalls „Sonntagskurier“, zum AKW Krümmel:

„Die Ängste anderer Menschen kann ich daher gut verstehen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich meine Solidarität mit den Mitarbeitern des Kernkraftwerkes Krümmel zum Ausdruck bringen. Sie haben es in der gegenwärtigen öffentlichen Debatte nicht leicht, …“ – Das sind die Worte eines Mannes, der es allen recht machen will und dabei keine Prioritäten zu setzen vermag. So, oder fast wortgleich, waren (und sind bis heute) ständig die Äußerungen Manows zu der Geesthacht alles überschattenden AKW-Frage. Die Störfälle des AKW Krümmel setzen Geesthacht Hamburg und weit darüber hinaus in Angst und Schrecken – Für Herrrn Dr. Volker Manow steht die “Solidarität mit den Mitarbeitern” des Krümmel-Monsters im Vordergrund.

In seinem wort- und inhaltskargen Vorstellungsblättchen von weniger als einem DIN A4-Format fehlt jegliches Wort zum AKW Krümmel, aber dafür ist zu lesen: „Ein Bürgermeister für alle“ – Nun denn! Ein Prosit auf die Beliebigkeit, und: Weiter so mit dem faustischen Pakt…

So jedenfalls sehen Beiträge zur weiteren PolitikerInnenverdrossenheit aus. Auch insoweit passt der Mann zu dem Selbstverständnis der Geesthachter Parteien.

 

Das bemerkenswerteste – leider auch längste – Zitat lässt sich der Parteipostille der Geesthachter SPD, „De Bandrieter“, Nr. 70 (September 2009) entnehmen. Darin wird von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Frau Kathrin Bockey, ein Gespräch zwischen ihrer Nachbarin, Petra, und sich selbst dokumentiert. Ob es nun fiktiv oder real ist: Beide Varianten spiegeln ein katastrophales Selbstverständnis wieder, gewissermaßen stellvertretend für die Geesthachter Kommunalpolitik:

 

Zitat Anfang:

Petra: „Was für ein Glück für Dich, dass sich bisher nur ein ernst zu nehmender Kandidat beworben hat.“

Kathrin: „Wie meinst Du das denn?“

 

Petra: „Na, ist doch klar! Das vereinfacht doch den Wahlkampf  und es bleibt für Dich mehr Zeit zum Plätzchenbacken, Geschenke kaufen und so weiter.“

Kathrin: „Naja, das kann ja wohl nicht das entscheidende Argument sein. Aber mal im Ernst: Egal wer sich da theoretisch noch zur Wahl stellen könnte: Volker Manow ist die beste Wahl für diese Stadt.“

 

Petra: „Das glaube ich auch: Er kennt sich in der Geesthachter Verwaltung gut aus. Er ist ja schon lange Erster Stadtrat. Hat ihn nicht damals die SPD vorgeschlagen?“

Kathrin: „Ja, das stimmt. Aber er findet bei allen Fraktionen große Zustimmung und wurde letztes Mal auch einstimmig als Stadtrat wiedergewählt.“

 

Petra: „Dann macht es ja sowieso Sinn, dass alle Fraktionen jetzt seine Bürgermeisterbewerbung unterstützen. Das ist doch so, oder? Ich habe so was neulich in der Zeitung gelesen.“

Kathrin: „Ja genau. Aber sag mal, hast Du auch gelesen dass doch tatsächlich jemand behauptet hat, es sei undemokratisch, nur einen Kandidaten zur Wahl zu haben?“

 

Petra: „Was für ein Blödsinn! Immer wird gemeckert, dass die Parteien sich streiten und nicht zu Potte kommen und wenn sich mal alle einig sind, ist es auch nicht richtig. Hauptsache der Kandidat ist gut. Du kennst ihn doch persönlich, zumindest aus der Ausschussarbeit? Wie ist er denn so?“

Kathrin: „Im Ausschuss und in der Ratsversammlung: Total kompetent und sachlich. Dr. Manow weiß auf fast jede juristische Frage eine Antwort und er ist immer gut vorbereitet.“

 

Petra: „Und wie findest Du ihn menschlich?“

Kathrin: „Er ist super hilfsbereit. Wenn man mal eine Fachfrage hat, wie das eine oder andere juristisch zu bewerten ist, kümmert er sich sofort und zuverlässig darum. Außerdem kann er gut vermitteln. Wenn sich die Fraktionen in den Haaren liegen, dann holt er sie alle mit einem Augenzwinkern und einem Lächeln wieder „runter“.“

 

Petra: „Nicht schlecht, da könnte sich so mancher Chef  ´ne Scheibe von abschneiden…“

Kathrin: „Ich denke, er ist fachlich kompetent, er ist sozial kompetent und er steht mitten im Leben. Also, was wollen wir Geesthachter noch mehr?“

 

Petra: „Äh, da fällt mir gerade jetzt so spontan auch nichts ein… Aber wie ist das eigentlich, wenn nur eine Person zur Wahl steht, muss dann überhaupt gewählt werden?“

Kathrin: „Du kannst Fragen fragen! Da muss ich passen. Aber ich kenne da einen Juristen, der die Antwort bestimmt weiß…….“

Zitat Ende.

 

Nun trieft das undemokratische Selbstverständnis (nicht bloß was Persönlichkeitswahlen angeht) bereits nur so aus diesen Dialog heraus. Aber gerade am 10.12.2009 wurde im Kreistag des Landkreises zu dem auch Geesthacht gehört, der amtierendeLandrat – ein CDU-Mann – von der Ein-Stimmen-Mehrheit von CDU + FDP im Kreistag gegen Grüne, Linke und SPD für weitere sechs Jahre bestätigt. Es gab wüsteste Kritiken. Vollkommen zu recht, weil es keine „Wahl“ mit Auswahl gewesen ist. Vielmehr setzten die CDU + FDP den Verzicht auf eine Ausschreibung (und eventuellen GegenkandidatInnen) mit einem weiteren legalen Coup durch. Also noch eine organisierte Kandidatur (= OK). Die massiven Kritiken kamen nicht bloß von den Linken und Grünen. Nein, ganz maßgeblich werden SPD-Kreistagsabgeordnete, also Partei-Kumpel von Kathrin Bockey, diesbzüglich zitiert.

 

Das Petra-Kathrin (Bockey)-Gespräch ist mit der Überschrift getitelt: „Warum Dr. Volker Manow eine gute Wahl ist!!“  – Sie lesen richtig: „Wahl“.

Aber das berühmte i-Tüpfelchen stellt die Tatsache dar, dass Kathrin Bockey Hamburger Polizeibeamtin ist. Eine typische Polizistin. Noch Fragen? Gewissermaßen eine unkritische Polizeibeamtin in den Reihen der SPD Geesthachts.

 

Bei allem (kleinen) Trubel um die Bürgermeisterwahl vom 13.12.2009 geht es darum:

Geesthacht hatte mit den katastrophalen Abläufen um und zu Störereignissen im AKW Krümmel im Sommer 2007 und 2009 endlich die Chance, dem existierenden existentiellen Wahnsinn einer von mehreren der auf unserem Stadtgebiet aktiv betriebenen Atomanlagen etwas entgegenzustellen.

Diese Chance (siehe hier und hier) wurde bewusst verspielt. Der Preis dafür kann unter Umständen der höchste Preis werden, den wir alle zu verlieren haben! Die Aussichten darauf sind mit dem 13.12.2009 leider größer geworden.

 

Ich werde demnächst – sobald ich mir für diese Geesthachter Kindereien die erforderliche Zeit nehmen kann -, noch in der Geesthachter Ratsversammlung gestellte Bürgerfragen, die ich im September bzw. im Oktober 2009 flankierend zu meiner Kandidatur zum Amt des Bürgermeisters gestellt hatte, sowie darauf erfolgte “Antworten” der Fraktionen, dokumentieren.

 

Welche Niveaulosigkeiten (Stichwort: Kindereien) bis hin zu rechtswidrigem Handeln sich die Geesthachter Parteien bereits in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts alleine gegen mich herausnahmen, ist auf meiner Homepage zum Kapitel „Politisches Leben“ ansatzweise dokumentiert. Hier stelle ich für die Interessierten davon lediglich einen beispielhaften Absatz ein:

 

„Bereits in seiner kommunalpolitischen Zeit sorgte Wüppesahl für teilweise bundesweit wahrgenommene Aktivitäten: So konnte er die Geschäftsordnung der Ratsversammlung Geesthachts, die extra wegen seiner zeitintensiven Gremienarbeit so geändert worden war („ Lex Wüppesahl“), dass jeder Stadtvertreter nur noch zwei Anträge, von denen jeder nicht länger als auf einer DIN A4-Seite begründet werden sollte, und zwei Fragen pro Sitzung einbringen durfte, durch Anrufen des Verwaltungsgerichtes Schleswig für rechtswidrig erklären lassen. Selbstredend mit der Verknüpfung zu politischen Aktionen und wiederum nationaler Presse. Der politische Gegner tat sich einigermaßen schwer mit der Beachtung der rechtsstaatlichen Regeln.Dies stellte gewissermaßen der Vorläufer seines wenige Jahre später stattfindenden Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht BVerfG (2 BvE 1/88; BverfGE 80, 188) dar und definiert bis heute den Maßstab für die parlamentarische Mindestausstattung von Einzelabgeordneten aufkommunaler Ebene.“

 

Man kann also unschwer erkennen, dass mit meiner verhinderten Kandidatur – dies ist mir durch zahlreiche Rückmeldungen in dieser vergangenen Woche nochmals gespiegelt worden -, für Geesthacht erst einmal eine große Chance vertan worden ist. Nichts dokumentiert dies so wie das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 13. Dezember 2009 und den auch medialen Umgang mit diesem Ergebnis. Für mich persönlich ist es allerdings aufgrund meiner diversen anderen Projekte ein Gewinn.

 

Sobald ich also die aktuelleren „Kindereien“ der Geesthachter „politischen Klasse“ dokumentiert haben werde, wird dieser derzeit noch auf der ersten Seite meiner Homepage herausgehobene Bereich – Bürgermeister-Kandidatur – als eigenständiges Kapitel  eingeordnet.

 

Herzliche Grüße

 

Thomas Wüppesahl

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Thomas Wüppesahl: Zwischeninformation nach 7 Monaten

Dezember 13th, 2009 von Thomas Wüppesahl

Liebe Interessierte, wertes Publikum,

 

nach viel zu vielen Nachfragen was ich eigentlich derzeit so mache, komme ich also gar nicht umhin, das eine und andere nachzutragen, weil meine letzte diesbezügliche Information nach dem Besuch der Hamburger Staatsoper („Death in Venice“) vom 30. April 2009 stammt:

 

Im Sommer dieses Jahres konnte ich an drei etwas längeren Städtereisen teilnehmen:

-         Jetzt im Oktober hielt ich mich neun Tage in Madrid auf.

-         Im August besuchte ich für sechs Tage Florenz.

-         Im Juli war ich sechs Tage in Dresden.

 

Alle diese Ausflüge waren rundum gelungen, wenn ich von einer Hüftproblematik absehe, die ich aus Dresden mitbrachte. Inzwischen ist diese körperliche Störung längst wieder verheilt. Ich bin vollständig genesen und kann mich körperlich – beim Sport, der Gartenarbeit und anderen Aktivitäten – belasten, wie wenn diese Störung nie da gewesen wäre.

 

Ich tankte viel Kultur. Es waren aktive Städteurlaube bei jeweils herrlichsten Wetterlagen: So besuchte ich in Madrid unter anderem die drei große Museen:

Das Nationalmuseum Reina Sofia, den Prado und das Museum Thyssen-Bornemicza. Wir hatten zuletzt in New York eine solch verdichtete Ansammlung qualitativ hochwertiger Exponate auf kleinem Raum gesehen.

Wenn ich eine Busrundfahrt machte, glaubte ich über lange Strecken einen Film an mir vorüberziehen zu sehen, weil die über Jahrhunderte gewachsene Architektur dieser Metropole so besonders und verschieden von unseren Städten ist.

Ein Ausflug nach Toledo, dem ehemaligen politischen Zentrum Spaniens und nach wie vor religiösem Zentrum Spaniens mit seinen Attraktionen in der Altstadt, sowie der Besuch eines typischeren spanischen Dorfes auf dem Sprung zur touristischen Attraktion rundeten meinen Eindruck ab.

Natürlich genoss ich kulinarische Spezialitäten und konnte morgens einen herrlichen Lauf an der Oper vorbei – in deren unmittelbarer Nähe wir uns einquartiert hatten – durch den Orientalischen Garten, am Königspalast vorbei, über den Plaza de Espana, auf den Hügel laufen, auf dem der ägyptische Staat den Spaniern einen Tempel (Templo de Debod) für deren Hilfe beim Freilegen verschiedener anderer historischer Stätten überlassen hatte, machen. Dort – auf diesem Hügel – ging während meiner Laufrunden und der Gymnastik – die Sonne auf. Märchenhafte Stimmungen und Bilder durfte ich aufnehmen. Das Ganze mit einem herrlichen Blick auf den Königspalast und die Stadt Madrid.

 

In Florenz war es nicht bloß tagsüber mit immer über 34 Grad Celsius heiß, sondern es stellte den kulturell und politisch großartigsten Eindruck dieser drei Städtefahrten dar: Ich hätte gerne bereits 20 Jahre früher Florenz kennen gelernt, weil die Auswirkungen des dortigen Lebens  aus den Jahrhunderten zuvor für uns Germanen bis heute soziokulturell (wie Machiavelli Arbeit, Leonardo Da Vinci und andere) mit den Händen zu greifen sind. Das Wechselspiel zwischen republikanischen Anfängen und feudaler Diktatur (den Medicis) an Originalstätten und mit ihren geschichtlichen Quellen war bereichernd und tat sehr gut. Auch diese Stadt erlief ich mir kreuz und quer. Gerade die Altstadt, die über Jahrhunderte genutzt und nicht durch Kriegszerstörungen gezeichnet ist. Mit viergeschossigen Bauten, die unsere Altstädte nur ausnahmsweise kennen. Selbst Erfurt mit seiner größten bundesrepublikanischen Altstadt ist in seinen räumlichen Ausmaßen im Vergleich zu Florenz „klein“.

Selbstverständlich konnte ich mir den aus Marmor gebauten alles überragenden Dom in Florenz, die Kathedrale Sante Maria del Fiore, besichtigen und ansehen, eine aktuell gebotene Ausstellung zu Galileo Galilei in der Galleria dell´Accademia genießen, „den“ David sowohl in seinen nachgemachten Ausführungen im Freien als auch dem Original in der Ausstellung ansehen, ein barockes Kammerkonzert im Palast Pitti genießen, das alte Rathaus ansehen, „natürlich“ als Palast gebaut, den wunderschönen Blick über ganz Florenz vom Piacca de Michelangiolo mit der direkt darüber gelegenen Basilika San Miniato al Monte bei Tageslicht und Dunkelheit genießen, „selbstverständlich“ die Galeria Degli Uffizi und vieles andere mehr. Wir wohnten in einem wegen der Sommerzeit günstigen Preis in einem gehobenen Geschäftshotel der Altstadt; mit für Italien unüblich ausgezeichnetem Frühstück. -  Das im Monat zuvor besuchte Elb-Florenz, also Dresden, ist mit einer solchen Namensgebung – dem Zusatz „Florenz“ – euphemistisch überhöht.

 

Und in Dresden – wir wohnten quasi auf dem Weg nach Meißen – hielt ich mich nicht bloß in dem barocken Teil der Altstadt auf, sah dort im Dresdner Zwingerhof bei herrlichster Abendstimmung eine draußen gebotene Ballettaufführung („Tänzerische Serenade“), konnte das historische Grüne Gewölbe ansehen u.v.a.m.

Bei diesem Dresden-Aufenthalt ging es uns auch darum, das Elbsandsteingebirge endlich ein wenig kennen zu lernen. So machten wir Ausflüge nach Pirna, zur Festung Königstein, paddelten ein Stück die Elbe durch das Elbsandsteingebirge hinab sowie einem Tagesaufenthalt in „Die Bastei“ und rundeten unsere Eindrücke mit einem Verwandtschaftsbesuch in Görlitz ab.

 

Natürlich fand auch weiterhin „vor Ort“ viel kulturell Wertvolles statt: Gerade am 28. November 2009 sah ich im (Hamburger) Deutschen Schauspielhaus „Dantons Tod“, vorgestern besuchten wir die (Mit)Aufführung einer Freundin in der Hamburger Musikhalle (Laeiszhalle), Chor- und Orchesterkonzert, am 10.11. sah und hörte ich in der Staatsoper Hamburg „Cavalleria rusticana / I Pagliacci“ und einiges mehr.

 

Selbstverständlich durfte das Politische nicht zu kurz kommen: Hierzu verweise ich auf meine von grünen ProvinzpolitikerInnen in Hamburg unterbundene Kandidatur zum Amt des Bürgermeisters in meiner Heimatstadt Geesthacht (s.a. http://www.wueppesahl.de/kandidatur_links.html)

Heute, Sonntag, 13. Dezember 2009, findet die „Wahl“ statt. Zwei Kandidaten treten an. Beide sind für den Betrieb des AKW Krümmel, jedenfalls unternehmen beide Null bis Minus dafür, die Wiederinbetriebnahme zu verhindern. Der zweite Kandidat stellt eine typische Knallkandidatur statt. Vollkommen aussichtslos. Keine politische Erfahrung. Kein Wissen um Verwaltung von innen. Und nach den beiden Vorstellungs-Veranstaltungen dieser Woche hat er sich mindestens lächerlich gemacht: Abstieg von einer Knall- zu einer Witz-Kandidatur.

 

Es findet heute eine von allen fünf Parteien in der Geesthachter Stadtvertretung entkernte Pseudo-Wahl statt. Schade, denn das ist alles nur peinlich für die vorgeblichen Anti-AKW-Parteien von SPD, Die Grünen und Die Linke, die mit ihrem Vorgehen dafür sorgten, dass weitere ernst zu nehmende Kandidaten ihre Bewerbungsunterlagen sogar wieder zurück sandten. Alle fünf Parteien unterstützen den 1. Stadtrat, Herrn Dr. Volker Manow, einen Atom-Kandidaten. Damit ist der Wahlakt seiner demokratischen Substanz entkernt. Die „Wahl“ findet gewissermaßen nur noch pro forma, formalrechtlich, wie bei einer Einzelkandidatur statt.

 

Dieser Einzelkandidat Dr. Manow wiederum hat seine Plakate seit 14 Tagen mit der Aufschrift: „Bitte kommen Sie am 13. Dezember zur Wahl“ überkleben lassen. – Eine Satire könnte kaum gelungener geschrieben werden.

 

Des weiteren hielt ich mich während der vergangenen sieben Monate mehrmals während der Sitzungswochen des Deutschen Bundestags in Berlin auf, also im und um den Reichstag, Ministerien etc. Es fanden diverse Begegnungen zu unterschiedlichsten Themen und Sachproblemen statt.

 

Die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen konnte vorangetrieben werden. Das ist und bleibt relativ zeitaufwendig. Und erfreulicherweise läuft es gut.

 

Ich konnte der Einladung des Bundestagspräsidenten, Herrn Dr. Norbert Lammert, zum Festakt aus Anlass des 60.-jährigen Jubiläums der ersten Sitzung des Deutschen Bundestags am 7. September 1949 nach Bonn mit einem bunten wie informativen Rahmenprogramm folgen. Beispielsweise war ich auch bei der Sitzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Recht und Demokratie der Bündnis-Grünen am 14. November 2009 in Berlin; als Bundessprecher der Kritischen.

Oder am vergangenen Wochenende in Tutzing bei der Akademie für Politische Bildung „von“ Professor Oberreuter am Starnberger See: Analyse der Bundestagswahlen 2009 unter medialen, demoskopischen und machtpolitischen (Wahlkampfzentralen der Parteien) Gesichtspunkten (s.a. http://web.apb-tutzing.de/apb/cms/uploads/Tagungsprogramme/2009/49-2-09-programm.pdf oder: http://web.apb-tutzing.de/apb/cms/index.php?id=768#c10429519 ).

 

Darüber hinaus vermochte ich mehrere von der Agentur für Arbeit (AfA) Geesthacht finanzierte Ausbildungsgänge in Lübeck bzw. Norderstedt – jeweils in den Dependancen der IHK Schleswig-Holsteins – erfolgreich abschließen:

Eine zum Mediator, eine andere zum Systemischen Coach und jene zum Wirtschaftsmediator (s.a. www.Thomas-Wueppesahl.de).

Derzeit akquiriere und arbeite ich auch mit diesen Qualifikationen. Es waren sehr gelungene Ausbildungsgänge und mit viel Gewinn auch für mich ganz persönlich im privaten Dasein.

 

Nach wie vor bin ich bei der AfA arbeitssuchend gemeldet. Und habe bis heute nicht eine einzige Stelle angeboten bekommen! Seit über zwei Kalenderjahren! – Warum wohl nicht?

 

Die weitere Arbeit an den Büchern, die ich schreibe, lässt gleichfalls keine Langeweile aufkommen.

 

Selbstredend fanden viele viele andere Sozialkontakte auf unterschiedlichsten Ebenen statt. Man betrachte nur http://www.kritische-polizisten.de/presserat.htm zu Kamiar M., auch wenn dieses Beispiel zur Arbeit bei uns Kritischen PolizistInnen zu rechnen ist.

Das ist sehr zeitintensiv. – Oder alljährliches „Grünkohlessen“ in der Familie, am letzten Sonntag der 60. Geburtstag eines Großcousins in Hannover und andere Festivitäten…

 

Nicht zu vergessen: Ich hatte selbstredend meine Pflichten als Hausmann für Garten wie Haus zu erfüllen. Und unsere Beziehung im Stande der Ehe bedarf auch Zeit, Energie, Pflege, und stellt manches Mal wahrlich Beziehungs“arbeit“ dar.

 

Ich hoffe, die daran Interessierten mit diesem groben Überblick der vergangenen sieben Monate einen solchen tatsächlich vermittelt zu haben. Mir fällt es immer noch schwer, gewissermassen „jede“ Aktivität zu bloggen.

 

Herzliche Grüße vom Krümmel

 

Thomas Wüppesahl

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Ja, ja – nun denn – so ist das dann…

Oktober 25th, 2009 von Thomas Wüppesahl

Einige von Euch haben ja bereits mitbekommen, dass ich am 20. September 2009 meine politische Bereitschaft kund tat, zum Amt des Bürgermeisters in Geesthacht (einer der großen Atomstandorte in der Bundesrepublik Deutschland mit u.a. dem AKW Krümmel, einem sog. Zwischenlager, das irgendwann zum Endlager deklariert werden dürfte u.a.m.)  zu kandidieren.

Dies tat ich auch deshalb, um dieser abstrusen Einzelkandidatur des amtitierenden Stadtrats – einem durch Wort und Tat ausgewiesenen Atom-Befürworter – wenigstens eine Alternative für die Bürgerinnen und Bürger meiner Heimatstadt anzubieten.
Mit meiner Kandidatur wäre eine Wahl im demokratischen Sinne einer Republik überhaupt erst möglich geworden.

    Näheres siehe auch unter:

http://www.wueppesahl.de/kandidatur_links.html

    Heute veröffentlichte ich die folgende Pressemitteilung:

    Pressemitteilung

Zu meiner am Sonntag, 20. September 2009 bekannt gegebenen Bereitschaft, zum Amt des Bürgermeisters in Geesthacht zu kandidieren, teile ich Folgendes mit:

    „Wider alle Vernunft und objektiven Tatsachen“
    Oder: „Grüne Rechtspolitik: Ganz pragmatisch“

„Am Freitag, 23. Oktober 2009, erreichte mich schriftlich die Entscheidung der Hamburger Justizbehörde, dass dem Gesuch vom 16.09.2009 meines Rechtsanwalts, Herrn Ernst Me-decke, mir die aufgrund des Fehlurteils des Landgericht Hamburg vom 07.07.2005 verlore-nen Rechte auf dem Gnadenwege sofortig wieder zu verleihen, abgelehnt worden ist.

Gründe geschweige denn eine Begründung sind nicht mitgeteilt worden. Das Schreiben der Justizverwaltung ist vom 21.10.2009 datiert.

Bedauerlicherweise ist diese Entscheidung, die unter einem grünen (!) Justizsenator getrof-fen worden ist, nicht weiter nachprüfbar. Sie ist – wie niemand besser als ich selbst weiß – inhaltlich falsch, verstärkt das bereits im Namen der Hamburger Justiz gegen mich gespro-chene Unrecht nochmals und ist mit einem im Einzelnen kaum nachvollziehbaren Gerangel hinter den Kulissen zustande gekommen, bei dem der eigentlichen Organisationseinheit der zuständigen Justizverwaltung die Vorbereitung der Entscheidung aus der Hand genommen worden ist. Und anderes mehr…

Es hat erhebliche Widerstände aus dem Landgericht Hamburg sowie der dazugehörigen Staatsanwaltschaft gegeben. Welch´ Überraschung!
Gleichzeitig tut die Spitze der Justizbehörde, Herr Dr. Till Steffen, und sein Umfeld so als wenn „business as usual“ bei der Bearbeitung des Gnadenantrags „Wüppesahl“ stattgefun-den hätte. Absurdes Justiztheater.

Besonders bemerkenswert bleibt die Tatsache, dass es bei diesem Gnadenantrag nicht um zu erlassene Hafttage ging, sondern „lediglich“ um die Wiederherstellung des Rechts ge-wählt werden zu können. Und vor dem Hintergrund meiner Biographie ist es ohnehin absurd.

Dass jemand seine Haftstrafe abgesessen hat – Fehlurteil hin, Fehlurteil her -, aber immer noch weiter ausgegrenzt wird, ist eine aus dem Deutschen Kaiserreich übernommene Rege-lung, die nach grüner Parteiprogrammatik und im bürgerrechtlichen Spektrum abgeschafft gehört. Gerade angesichts der von der Partei DIE GRÜNEN erhobenen Ansprüche im bür-gerrechtlichen Bereich hätte in dieser neuerlichen causa „Wüppesahl“ eine angemessene republikanische Facette hergestellt werden können: Dann hätte der Souverän, also die Wäh-lerinnen und Wähler, durch Wahl entscheiden können, ob sie zum Beispiel mich als Kandida-ten zum Bürgermeisteramt trotz abgesessener Haftstrafe und in Kenntnis der Bestrebungen zu meiner Rehabilitierung (Menschenrechtsbeschwerde beim EGHM, sowie eigenständig be-triebenes Verfahren zur Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem LG HH) zum Bürgermeis-ter haben wollen.

So, also mit dieser falschen Entscheidung, das Gnadengesuch abzulehnen, ist dies auch ei-ne tendenzielle Entmündigung des Souveräns. Diese neuerliche Fehlentscheidung der Hamburger Justiz gegen meine Person
- hierzu siehe bei Interesse: http://www.kritische-polizisten.de/neu04.htm#2 sowie
http://www.kritische-polizisten.de/neu04.htm#3 und es gibt bedauerlicherweise noch weitere belegte Fehlentscheidungen gerade des Landgericht Hamburg gegen mich -

bekommt erst vor folgendem Hintergrund die vollständige Würze:

Damit ist nicht bloß mir eine weitere Konsequenz zu dem Fehlurteil des Landgerichts Ham-burg zugemutet worden, sondern nunmehr wird die Bürgermeisterwahl in Geesthacht am 13. Dezember 2009 tatsächlich mit nur einem einzigen Kandidaten stattfinden. Wie undemokra-tisch dies ist, lässt sich unter anderem meiner Pressemitteilung („Demokratischer Lackmus-test für Ratsversammlung Geesthacht“) vom 12.10.2009 entnehmen. Dieser Kelch ist zu-nächst an den fünf Parteien vorbei gezogen.

Auch die übrigen Möglichkeiten, wonach endlich an der Spitze der Geesthachter Stadtver-waltung eine Person hätte stehen können, die konsequent die Möglichkeiten nutzt, um den Betrieb des AKW Krümmel nicht wieder stattfinden zu lassen bzw. bei laufendem Betrieb auf dessen Ende hinzuwirken, sind mit dieser Personalentscheidung perdu.

Von dem konsequenten Hinwirken auf einen S-Bahn-Anschluss Geesthachts an das Ham-burger ÖPNV-System usw. usf. gar nicht zu reden.

Wieder einmal zeigt sich, wie schwer sich die Justiz mit von ihr begangenen Fehlern tut – hierzu siehe neben vielen anderen Fehlurteilen unter anderem auch: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,656792,00.html

Dass diese Entscheidung der Hamburger Justizbehörde meinem Rechtsanwalt und mir erst am Ende der Kalenderwoche mitgeteilt wurde, an die sich nur noch ein einziger Tag – Mon-tag, 26. Oktober 2009 – anschloss, an dem die Bewerbungsfrist für die Einreichung (m)eines Wahlvorschlages abläuft, wirft ein weiteres Schlaglicht auf die Form und den Inhalt der Ent-scheidung.

Auch diese Abläufe sowie die darauf basierende Entscheidung, mir die passive Wählbarkeit nicht zurück zu geben, zeigen nochmals den politischen Charakter meiner Verurteilung, mit der ich aus dem operativen Bereich der Polizei entfernt, und als Kritiker bestimmter gesell-schaftlicher Missstände kalt gestellt wurde. Genau dies war in dem o.a. anderen Fehlurteil des LG HH „fein austariert“, indem bereits im Mai 2004 – vollkommen sachfremd – der § 45 StGB mit in das vom Hans. OLG u.a. als „rechtsstaatswidrig“ aufgehobene Urteil eingebaut worden war. Dass darunter vor dem Hintergrund meiner Biographie mit einem Gnadenantrag an eine durch grüne PolitikerInnen geleitete Justizbehörde nicht ein Schlusstrich gezogen werden konnte, ist noch gräusliger als es ohnedies zuvor war.

Es knüpft nahtlos an den programmatischen Ausverkauf grüner Inhalte durch grüne Funktio-närInnen unter Rot-Grün auf Bundesebene (Europäischer Haftbefehl, Sicherheitsgesetze 1 + 2, sog. Otto-Kataloge) usw. an. Und in Hamburg passt sich diese Entscheidung in die Unter-schrift einer grünen Umweltsenatorin unter die Genehmigung des Kohlekraftwerkes Moor-burg, dem „Weiter so“ bei der von Schill umgebauten Hamburger Polizei u.v.a.m. ein.“

Ich bitte um Kenntnisnahme, Veröffentlichung,

und verbleibe für heute

mit freundlichen Grüßen

Thomas Wüppesahl, Bei elektronischem Versand ohne Unterschrift

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Schwarz-Grüne Innenpolitik a la HaHa

Juni 7th, 2009 von Thomas Wüppesahl

Aus gegebenem Anlaß empfehlen wir Kritischen PolizistInnen sich einmal den Blog des Herrn Dr. Ulrich Brosa anzusehen:  –>
http://bloegi.wordpress.com/2008/05/25/wen-wuppesahl-im-knast-kennen-lernte/

Dort bitten wir um Ihr gesondertes Augenmerk auf den Eintrag von Thomas Wüppesahl vom 29. Mai 2009. Der erste Prozeßtag des Kamiar M. wegen einer dickköpfig eingelegten Berufung der Hamburger Staatsanwaltschaft startet am kommenden Freitag, 12. Juni 2009, 13:00 Uhr, Kapstadtring  1, Hamburg, City Nord, Saal 1001.

Das ist deshalb so bemerkenswert, weil dieser Fall ausgeprägte Mobbing-Bestandteile im Rahmen von mißbräuchlichem Gebrauch des Strafrechts sowie des Strafprozeßrechts aufweist, die bereits im Rahmen der 1. Instanz, einem Freispruch vor dem AG HH-Blankenese, unter anderem zum Tätigwerden des Deutschen Presserats geführt hatten. Hierzu siehe bei Interesse:

http://www.kritische-polizisten.de/presserat.htm
Jetzt mußte, wie sich gleichfalls aus der vorstehend angeführten Seite ergibt, erneut der Deutsche Presserat eingeschaltet werden.

Für den Vorstand: Thomas Wüppesahl

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Bekanntgabe des Vereinskontos

Juni 3rd, 2009 von Thomas Wüppesahl

Liebe FreundInnen der Krtischen PolizistInnen,

da wir aktiven Mitglieder immer wieder mal nach einem Konto gefragt wurden, können wir als Vorstand heute – nach der am 21. Februar 2009 erfolgreich durchgeführten Mitgliederversammlung (siehe auch den Blog-Eintrag vom 24.02.2009) -, mitteilen, dass unsere Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen, auch wieder eine reguläre Kassenführung hat.

Die Fragen nach “Adressen” für Spenden etc. sind damit beantwortet:Es handelt sich um das

——————- Konto Nr. 84 16 216,

——————- BLZ 200 400 00,

——————–bei der Commerzbank.

 

Für den Verein: Thomas Wüppesahl, Bundessprecher

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Vereinsregister: Dr. Henning Voscheraus war auch erfolgreich

April 30th, 2009 von Thomas Wüppesahl

Liebe FreundInnen der Kritischen PolizistInnen,

nicht bloß den herrlichen Opernbesuch kann ich Euch heute in meinem persönlichen Blog  berichten, nein, auch noch die Post, die unseren Verein heute erreichte, paßt zu den erfreulichen Meldungen und dieser Jahreszeit:

Demnach war der Notar Dr. Henning Voscherau für uns erfolgreich, weil das Vereinsregister Hamburg seit wenigen Tagen die aufgrund unserer erfolgreich verlaufenen Mitgliederversammlung vom 21. Februar 2009 (siehe auch unten stehende Pressemitteilung) vorzunehmen gewesenen Änderungen nunmehr rechtsgültig vorgenommen.

Dr. Voscherau ist der ehemalige Hamburger Bürgermeister. Er war zum Zeitpunkt des Hamburger Kessels in 1986 bereits fünf Jahre Fraktionsvorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion, dem wesentlichen Gründungsanlaß für unseren Verein, und wurde kurz darauf in 1987 für viele Jahre Bürgermeister (= Ministerpräsident) in Hamburg.

Ist das nicht schön? – Nicht bloß die weitere Existenz unseres kleinen bürgerrechtlichen Vereins ist somit nach all den Wirren um Bianca Müller und des von ihr verursachten  (aber erfolgreich abgeschlossenen) Insolvenzverfahrens u.a.m. gesichert, sondern nun haben wir es gewissermaßen amtlich, dass wir rechtlich weiter existieren. Dies wurde nicht bloß in der Wikipedia in z.B. mehreren Löschungsdiskussionen oder auch realitätsfremden Textvränderungen “über” die BAG Kritischer PolizistInnen zum Ausdruck gebracht, sondern ist nach wie vor Wunschvorstellung viel zu vieler. Leider auch ehemaliger MitgliederInnen.

Wie dem auch sei: Die politische Arbeit wird jetzt etwas leichter fortzusetzen möglich sein und zu neuen Erfolgen führen.

Die nächste Ausgabe einer UNBEQUEM ist in Arbeit und dürfte ob ihres Inhaltes doch so manche überraschen.  Sie wird manchen inhaltlichen Leckerbissen enthalten, wie ich aus der Redaktionsarbeit erfahren habe. Wer noch Anregungen hat, möge sich bitte bei mir melden!

Mit herzlichen Grüßen

vom “Krümmel” in Geesthacht

Thomas Wüppesahl

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Death in Venice, Staatsoper Hamburg

April 30th, 2009 von Thomas Wüppesahl

Liebe Interessierte, wertes Publikum,

 

gestern hatte ich gemeinsam mit einer Freundin das Vergnügen in der Hamburger Staatsoper die Oper „Death in Venice“, geschrieben von Benjamin Britten, inszeniert von Ramin Gray, am Pult  die Hamburger Opernindentantin, Frau Simone Young, zu erleben. Es war märchenhaft schön eine moderne Oper in der Verschränkung des Schönheitsbegriffs der griechischen Antike, der Bürgerweltfassade Thomas Manns und der autobiografischen Faszination des Komponisten durch Knaben und junge Männer mit einem solchen Bühnenbild (incl. innovativer Elemente), passender Kostüme und einer Choreografie zu erleben, die mir an gleich mehrfach Schauer über den Rücken laufen ließ.

 

Es gelang den Mitwirkenden den von so vielen in unserer Gesellschaft gelebten Spannungsbogen zwischen dem Wunsch nach gesellschaftlicher Stellung (und Anerkennung) und gleichzeitigem Erkennen viel zu vieler Falschheiten und damit verbundener Sublimierung eigener Authentizität und verdrängter Wünsche so auf die Bühne zu bringen, dass der konkret verdrängte Anlaß (Homosexualität) in vielfältigster Form auf andere kulturelle Verzichtsrituale und –mechanismen zu übertragen geht. Phantastisch. Jedem sei dieses Stück nur zu empfehlen.

 

Das zweitschönste war, dass mir als einnahmelosen mehr oder wenig aufgrund eines politischen Fehlurteils verurteiltem Mitbürger die Karte zu Euro 26,00 für einen Mittelplatz in der 10. Reihe im Parkett (alles vollkommen legal, nicht dass die OK-Staatsanwaltschaft in HaHa gleich wieder Anfälle bekommt) von einer anderen Freundin geschenkt wurde und meine mich begleitende Freundin auch noch sooo spendabel gewesen ist, dass wir in der Pause einen kleinen Imbiß zu uns nehmen konnten. Denn wie sonst hätte ich diese Genüsse für meinen Geist und meine Sinne ansonsten finanzieren können?

 

Die Aufführung selbst von 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr war bereits „Weltklasse“,  und die vorzügliche Einführung durch die Chefdramaturgin des Hauses um 18:50 Uhr half beim rezipieren nochmals sehr. – Weitere Aufführungen: 2., 5. und 10. Mai 2009 sowie dann in 2010 wieder. – „Leute“ fahrt lieber nach HaHa, um Euch so etwas zu gönnen als zum Hafengeburtstag oder zu irgendeinem lärmenden und flachen Musical!

Meine letzten Besuche in der Hamburger Staatsoper in diesem Winter (alles Geschenke an einen einnahmelosen von der bundesdeutschen Strafjustiz zu Unrecht verurteilten politisch aktivem Menschen) waren mit der „Zauberflöte“, dem “Figaro” und anderen Stücken, zu denen ich eingeladen worden war, bereits „einfach“ spitze! Aber das gestern Abend war Weltklasse und Hochkultur in seiner werthaltigsten Aufbereitung und gelungensten Darbietung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Wüppesahl

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Guitarrenkonzert

April 24th, 2009 von Thomas Wüppesahl

Liebe Interessierte,

eigentlich ist dies lediglich ein Test-Eintrag. Deshalb mal etwas vollkommen unpolitisches: Vorgestern, Mittwoch, 22. April 2009, genoß ich mit meiner Ehefrau und einer gemeinsamen Freundin in der Laeiszhalle Hamburg ein insgesamt über dreistündiges Konzert von Tommy Emmanuel. Es lohnte sich sehr und ist sehr empfehlenswert. Heute spielt er noch in Nürnberg…

Ach, und was mir gerade noch einfällt: Gestern, am 23.04.2009, wäre ich – wenn ich im Hamburger Strafvollzug geblieben wäre – erst aus dem Knast entlassen worden. Gestern war der Stichtag für meine Entlassung nach viereinhalb Jahren aufgrund des (weiteren) Fehlurteils  des Landgericht Hamburg alleine gegen mich gewesen, an dem mitzustricken sich doch so viele aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in Hamburg Mühe gegeben hatten.

So konnte ich aufgrund verschiedener glücklicher (und weniger glücklicher) Umstände bereits am 23.10.2007 in Berlin wieder in die bürgerliche Freiheit eintreten.

Gleichwohl: Es bleibt noch viel zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Wüppesahl

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